BUND klagt für mehr Meeresschutz auf der Doggerbank - Bundesregierung setzt europäisches Naturschutzrecht nicht um

18. November 2024 | Artenschutz (NI), Lebensräume, Meere, Umweltpolitik (NI)

Seehunde auf Norderney. Foto: Karen Kammer Seehunde auf Norderney. Foto: Karen Kammer

  • Fischereierlaubnis im Meeresschutzgebiet Doggerbank unrechtmäßig
  • Fischerei mit Grundschleppnetzen verschärft Biodiversitätskrise
  • Klage von EU-weiter Bedeutung im Meeresnaturschutz

Berlin. Die anhaltende Zerstörung  geschützter Lebensräume und Artenvielfalt durch die Fischerei mit Grundschleppnetzen im Meeresschutzgebiet Doggerbank ist unrechtmäßig.  Deshalb hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) heute Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Bereits Anfang des Jahres hatte der BUND Widerspruch gegen Grundschleppnetz-Fischerei auf der Doggerbank eingelegt. Nach neun Monaten hat die Bundesregierung nun den  Widerspruch zurückgewiesen.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Mit der heutigen Klage wollen wir das europäische Naturschutzrecht in Deutschland grundlegend stärken. Solange die zerstörerische Fischerei mit Grundschleppnetzen in wertvollen Meeresschutzgebieten wie der Doggerbank erlaubt ist, kann von effektivem Meeresschutz keine Rede sein.“

Das Meeresschutzgebiet Doggerbank gilt als das ökologische Herz der Nordsee. Doch die Grundschleppnetz-Fischerei bedroht und zerstört die geschützte Sandbank und ihre einzigartige Artenvielfalt.  Meeresschutzgebiete sind unverzichtbar, um das Artensterben in den Meeren aufzuhalten.

Mit dem Beschluss von Montreal auf der Weltnaturkonferenz 2022 hat sich die Staatengemeinschaft darauf geeinigt, 30 Prozent der weltweiten Meeresfläche wirksam zu schützen. Deutschland kommt seinem Teil bisher nicht nach. Grundschleppnetze haben in den vergangenen Jahren  die Hälfte der deutschen Schutzgebiete  zerstört. Mit Beginn der Industrialisierung ist die biologische Vielfalt in Nord- und Ostsee dramatisch zurückgegangen.

Rechtsanwältin Dr. Anna von Rebay, Kanzlei Ocean Vision Legal: „Anfang dieses Jahres haben wir mit dem Widerspruch klar dargelegt, dass die jährliche Fischereierlaubnis der Bundesregierung für Grundschleppnetz-Fischerei auf der Doggerbank unrechtmäßig ist. Die Verträglichkeitsprüfung von industriellen Projekten und Plänen in Verbindung mit den Schutzzielen der Schutzgebiete bildet das Kernstück des europäischen Naturschutzrechts. Deutschland weigert sich eine solche Prüfung für Fischerei durchzuführen. Mit dieser Klage werden wir den europäischen Naturschutz stärken und eine Vorlage für alle europäischen Mitgliedstaaten liefern.“

Bandt: „Auf dem Rechtsweg ist der BUND nicht allein. Seit wir im Januar den formalen Widerspruch eingereicht haben, haben  auch Umweltverbände in Spanien und Frankreich  Verfahren gestartet. Doch es geht auch anders: Länder wie Griechenland und Spanien haben bereits angekündigt, Grundschleppnetz-Fischerei  komplett aus ihren Meeresschutzgebieten zu verbannen. Es spricht nichts dagegen, dass Deutschland diesem Beispiel  folgt.“

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Lara-Marie Krauße (Pressesprecherin), Tel. 0511 965 69 32, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

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