BUND klagt gegen Zielabweichungsbescheid für Gewerbe- und Surfpark bei Stade

07. Juli 2026 | Artenschutz (NI), Klimawandel, Naturschutz

Der BUND Niedersachsen hat zusammen mit seiner Kreisgruppe in Stade und der Bürgerinitiative „Surfpark – Nein Danke“ Klage gegen den sogenannten Zielabweichungsbescheid des Landkreises Stade zum geplanten Gewerbe- und Surfpark eingereicht. Mit diesem Bescheid hatte der Landkreis eine Ausnahme von den Vorgaben der Regionalplanung zugelassen, um den geplanten Gewerbe- und Surfpark zu ermöglichen. Nach Auffassung des Umweltverbandes kann das Regionale Raumordnungsprogramm jedoch nicht durch einen solchen Bescheid geändert werden. Der BUND sieht deshalb keine ausreichende rechtliche Grundlage für den Bebauungsplan des geplanten Gewerbe- und Surfparks.

Dr. Tonja Mannstedt, Geschäftsführerin des BUND Niedersachsen: „Der Gewerbe- und Surfpark Stade ist in unmittelbarer Nähe zu zwei sensiblen Naturschutzgebieten geplant. Aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Natur und des Flächenverbrauches lehnt der BUND das Bauprojekt ab. Der Flächennutzungsplan der Stadt sieht zudem für dieses Gebiet seit Jahrzehnten eine landwirtschaftliche Nutzung vor. Der Landkreis Stade hätte die Planung nicht einfach über eine Ausnahmegenehmigung ermöglichen dürfen. Dies muss in einem regulären Verfahren zur Regionalplanung erfolgen, das dann auch eine Umweltprüfung beinhaltet.“

Das Verwaltungsgericht Stade hat diese Rechtsauffassung bereits im Mai 2026 in einem Eilverfahren bestätigt. Es bewertete den Zielabweichungsbescheid und den darauf basierenden Bebauungsplan als rechtswidrig. Gegen diese Entscheidung haben die Hansestadt Stade und der Investor beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Beschwerde eingelegt. Bis zu einer Entscheidung bleibt der Baustopp für den Surfpark bestehen. 

Der BUND kritisiert darüber hinaus, dass die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima nicht ausreichend geprüft wurden. Nach aktueller Rechtsprechung müssen die zu erwartenden CO2-Emissionen bereits im Bebauungsplan ermittelt und in die Abwägung einbezogen werden. Der BUND hatte dies bereits im Planungsverfahren gefordert und sieht den Punkt durch neuere Gerichtsentscheidungen aus Baden-Württemberg zusätzlich gestärkt.

Heiner Baumgarten vom BUND Stade: „Selbst wenn die Regionalplanung später zugunsten des Surfparks geändert werden würde, wäre der Bebauungsplan aus unserer Sicht weiterhin rechtswidrig, solange die Auswirkungen auf das Klima nicht geprüft sind. Insgesamt sprechen wir uns mit Nachdruck gegen die Nutzung der Fläche als Industriestandort aus und fordern weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung. Dafür hatte sich der BUND Stade bereits im Beteiligungsverfahren zur Regionalplanung eingesetzt.“
 

Weitere Informationen:
Die BUND-Kreisgruppe Stade steht Medienvertretenden für Rückfragen zur Verfügung und bietet nach Rücksprache Hintergrundgespräche an, um rechtliche und fachliche Zusammenhänge des Verfahrens zu erläutern und Fragen zu beantworten.
 

BUND-Pressestelle:
Lara-Marie Krauße, Tel. (0511) 965 69 - 32 oder Mobil (01515) - 33 111 88, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

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