Kranker Fisch aus der Weser
(Fischereigenossenschaft Münden)
Bundesländer müssen die Absenkung der Grenzwerte durchsetzen
- BUND und BI Werratal klagen gegen Rechtsverstoß
- Bundesländer unterlaufen eigene Vereinbarung
- Fortsetzung der ökologischen Katastrophe droht
Berlin / Hannover. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Bürgerinitiative „Für ein lebenswertes Werratal“ (BI Werratal) fordern die Flussgebietsgemeinschaft Weser und insbesondere ihre Mitglieder Hessen, Niedersachsen und Thüringen dringend auf, die Salzbelastung in Werra und Weser wie geplant zu verringern. Die Bundesländer hatten eine jährliche Verringerung der Grenzwerte im „Bewirtschaftungsplanung Salz 2021 bis 2027“ vereinbart. Dieses Ziel ist jedoch aktuell gefährdet. Für das Ökosystem der Flüsse wäre es katastrophal, wenn es bei den hohen Salzeinleitungen bliebe.
Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: „Ohne die weitere Absenkung der Grenzwerte für die Salzeinleitung in die Werra setzt sich die ökologische Katastrophe unvermindert fort. Wenn die kranken Fische in Weser und Werra schreien könnten, wäre das Gebrüll entlang des Flusslaufs nicht auszuhalten. Kein anderer Fluss in Europa wird so stark durch Salzeinleitungen belastet wie die Weser und ihr Quellfluss, die Werra. Die Salzeinleitungen müssen dringend weniger werden.“
Klaus Reinhardt, Vorsitzender der BI Werratal: „Ohne die im Bewirtschaftungsplan festgelegte Absenkung der Salzbelastung befürchten wir einen klaren Rechtsverstoß, weil der ‚gute ökologische Zustand‘, gemäß den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie zum 31. Dezember 2027 nicht erreicht werden kann.“
Susanne Gerstner, Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen: „Die jahrelange Verschleppungsstrategie bei der Reduktion der Salzeinleitungen muss endlich ein Ende haben. Die Politik muss jetzt handeln, damit Weser und Werra wieder zu artenreichen Süßwasserökosystemen werden. Die Bundesländer sind in der gesellschaftlichen Verantwortung, die Absenkung der Grenzwerte der Salzwassereinleitung in die Werra durchzusetzen.“
Die von den Bundesländern vereinbarte jährliche Verringerung der Grenzwerte im „Bewirtschaftungsplan Salz 2021- 2027" sollte zumindest ab dem Pegel Boffzen in Niedersachsen im Bereich der Mittelweser den „guten ökologischen Zustand“ ermöglichen. Die Absenkung der Grenzwerte in den Jahren 2026 und 2027 wurde jedoch mit einem Vorbehalt versehen. Das ist aus Ansicht von BUND und BI rechtswidrig, weshalb beide Verbände dagegen klagen. Mit dem Vorbehalt würde die Rechtspflicht zur Erreichung eines „guten ökologischen Zustands“ unterlaufen, die Salzmengen Ende 2027 um rund 25 Prozent zu hoch liegen.
Rechtliche Grundlagen für die Verringerung der Salzeinleitungen sind die EU-Wasserrahmenrichtlinie und das deutsche Wasserhaushaltsgesetz. Danach hätte der „gute ökologische Zustand“ für die gesamte Werra und Weser bereits Ende 2015 erreicht sein müssen. Die Bundesländer hatten jedoch die Möglichkeit der zweimaligen Verschiebung dieses Zieldatums genutzt, sodass die Umsetzungsfrist zwölf Jahre später, am 31. Dezember 2027, ausläuft und nicht mehr verlängert werden kann.
Wenn die weitere Absenkung der Salzbelastung ab 2026 nun von den Bundesländern nicht durchgesetzt wird, würden sie ihrer eigenen Planung widersprechen – was ein fatales Signal wäre.
Hintergrund
Seit Jahren ist die hohe Salzbelastung in Werra und Weser durch Abwässer aus dem Kalibergbau von K+S ein Streitpunkt. Wegen Versäumnissen bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie leitete die EU-Kommission 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein, das 2019 nach verspäteten Maßnahmen zur Salzreduktion eingestellt wurde.
Aktuell ist fraglich, ob die rechtlich vorgeschriebene Bewirtschaftungsplanung die verbindlichen Umweltziele fristgerecht erreicht. Für die Periode 2021–2027 hatten sich die Bundesländer auf jährlich sinkende Zielwerte verständigt, um bis Ende 2027 flussabwärts ab Boffzen (Niedersachsen) den „guten ökologischen Zustand“ mit Chloridwerten von 300 mg/l, Kalium 20 mg/l und Magnesium 30 mg/l zu erreichen. Bereits im Plan ist jedoch ein Vorbehalt zur Absenkung ab 2026 enthalten.
Wegen dieses Vorbehalts haben der BUND und die BI Werratal Klage eingereicht. Sie sehen darin einen Verstoß gegen geltendes Wasserrecht, da die Zielerreichung – auch für weiter flussaufwärts gelegene Gewässerabschnitte – infrage gestellt wird. Die geplanten Absenkungsschritte sind in den Abbildungen 5.3 bis- 5.5 des „Bewirtschaftungsplans Salz 2021-2027“ enthalten.
Die ökologischen Folgen sind gravierend: Zwischen 2020 und 2024 lag die durchschnittliche Krankheits- und Schädigungsrate bei Fischen in Werra und Oberweser bei 4,0 Prozent bzw. 11,8 Prozent – deutlich über dem Niveau anderer Gewässer. Laut Behörden deuten Forschungsergebnisse darauf hin, dass erhöhte und schwankende Salzionenkonzentrationen das Immunsystem schwächen und insbesondere die Reproduktion der Fische beeinträchtigen.
Mehr Informationen
- Bewirtschaftungsplan Salz 2021 – 2027
- LAVES 2024: Fischbestandserfassungen in Oberweser und Werra - Berichtsjahr 2024
BUND-Pressestelle:
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