Bundesverwaltungsgericht weist Klage des BUND Niedersachsen gegen Abschnitt 7 der A 39 ab

08. Juli 2026 | Mobilität, Mobilität (NI), Artenschutz (NI)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute das Urteil zur Klage des BUND Niedersachsen gegen den Planänderungsbeschluss für den 7. Bauabschnitt der geplanten Autobahn A39 bei Gifhorn verkündet. Die Klage wurde abgewiesen. Der Umweltverband hatte beklagt, dass nach einer gewonnenen Klage im Jahr 2019 wesentliche naturschutz- und umweltrechtliche Mängel nicht ausreichend behoben wurden. Der BUND Niedersachsen hat die Klage mit Unterstützung seiner Kreisgruppe vor Ort sowie des Dachverbandes „KEINE! A 39“ geführt. 

Dr. Tonja Mannstedt, Geschäftsführung des BUND Niedersachsen: „Wir bedauern die Entscheidung des Gerichts sehr. Wir haben mit guter Begründung vorgetragen, dass die Anforderungen des europäischen Naturschutzrechts, des besonderen Artenschutzrechts und des Wasserrechts nicht erfüllt werden.“

Der BUND Niedersachsen hatte insbesondere die unzureichende Berücksichtigung zusätzlicher FFH-relevanter Flächen, Defizite beim Schutz gefährdeter Arten, veraltete Datengrundlagen sowie Mängel im Wasserrecht kritisiert. Das Gericht ist dieser Bewertung nicht gefolgt. 

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bleibt die umweltpolitische Kritik des BUND an der geplanten Autobahn bestehen: Die A 39 ist ein ökologisch hochproblematisches Infrastrukturprojekt mit erheblichen Auswirkungen auf Natur, Landschaft und Artenvielfalt.
 

Hintergrund:
Gegenstand des Verfahrens war ein Planänderungsbeschluss für den 7. Bauabschnitt der geplanten A 39. Der Abschnitt verläuft im Landkreis Gifhorn zwischen Ehra und Weyhausen am Südrand der Lüneburger Heide. Mit dem Änderungsbeschluss sollten Mängel behoben werden, die in einem früheren Gerichtsverfahren in einem Klagverfahren des BUND festgestellt worden waren. Der BUND Niedersachsen hielt die vorgenommenen Änderungen für nicht ausreichend und sah weiterhin Verstöße gegen Natur-, Arten- und Wasserrecht. Er reichte daher im August 2024 erneut Klage ein. 

Der BUND und der Dachverband „KEINE! A 39“ lehnen den geplanten Bau der A 39 ab, denn das Vorhaben gehört zu den umweltschädlichsten Projekten des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030. Verpflichtende EU-Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung bei der Aufstellung von Plänen und Programmen wurden für den BVWP 2030 nach Auffassung des BUND noch nicht angewendet. Damit erfolgte auch keine ausreichende Untersuchung umweltfreundlicherer Alternativen einschließlich anderer Verkehrsträger wie Bahn und Schiff. Beide Verbände haben frühzeitig umwelt- und naturverträglichere Alternativen zum Bau der A 39 vorgeschlagen: die Beseitigung von Engpässen im Schienennetz, den Ausbau der A 7 und den dreistreifigen Ausbau der parallel verlaufenden B 4 mit Ortsumfahrungen.
 

BUND-Pressestelle:
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