BUND Landesverband Niedersachsen

Erörterungstermin zur A 39: BUND kritisiert fehlende Berücksichtigung des Klimaschutzes

05. September 2022 | Lebensräume, Mobilität, Mobilität (NI), Umweltpolitik (NI)

Anlässlich des heutigen Erörterungstermins zu den ergänzenden Planfeststellungsverfahren zur A 39 kritisiert Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachsen, die unvollständigen Planungsunterlagen:

„Die A 39 gehört zu den klima- und umweltschädlichsten Verkehrsprojekten Deutschlands. Auch die überarbeitete Planung zum 7. Abschnitt der geplanten Autobahn zwischen Wolfsburg und Ehra ist mangelhaft. Aufgrund der Verfahrensfehler hätten vollständig neue Umweltverträglichkeitsprüfungen für Einzel- und Gesamtvorhaben erstellt werden müssen, die den neuen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Bis heute hat die Straßenbaubehörde jedoch keine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung für die A 39 vorgelegt. Auch die Auswirkungen des Neubaus auf das globale Klima bleiben unberücksichtigt. Eine solche Planung ist nicht mehr zeitgemäß und angesichts zunehmender Klimafolgen abzulehnen.

Die geplante A 39 beeinträchtigt europäische Schutzgebiete und zerstört wertvolle Lebensräume wie das Tappenbecker Moor und naturnahe Gewässerläufe. Die Versäumnisse beim Wasserschutz sind unverändert groß: Obwohl 2019 vom Gericht gefordert, fehlen immer noch belastbare Angaben zur Chloridbelastung zahlreicher Gewässerarten in der Kleinen Aller. Damit bleibt weiter ungeklärt, ob sich der Zustand der angrenzenden Wasserkörper durch den Autobahnneubau verschlechtern würde. Eine derart unvollständige Planung können wir nicht akzeptieren. Eine daraus resultierende Verzögerung des Verfahrens hat die Planfeststellungsbehörde selbst zu verantworten.“

Hintergrund:
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hatte in 2018 einen Planfeststellungsbeschluss für den 7. Abschnitt der A 39 erlassen, die das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2019 als rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt hatte. Auch die Planung für die Ortsumgehung Ehra wurde im gleichen Verfahren gerügt. Der BUND hatte scharf kritisiert, dass es weder eine Untersuchung umweltfreundlicher Alternativen noch eine transparente frühe Öffentlichkeitsbeteiligung gab. Im Frühjahr 2021 erfolgte die Beteiligung im ersten Planänderungsverfahren, im Sommer 2022 im zweiten. Diese werden heute erörtert.


Kontakt:
Susanne Gerstner, Landesvorsitzende, BUND Landesverband Niedersachsen, susanne.gerstner(at)nds.bund.net

BUND-Pressestelle:
Elisabeth Schwarz, Tel. (0511) 965 69 – 32, Mobil (01515) 33 111 88, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

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