Geplante Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes: Fortschritte in der Wärmeplanung – Defizite in der Umsetzung

13. Oktober 2025 | Klimawandel

Hannover - Von der Innenstadt nach Linden

Zur heutigen Beratung des Änderungsentwurfs der Landesregierung zum Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) zieht der BUND eine gemischte Bilanz. Positiv sieht der Verband, dass Niedersachsen weiterhin zu seinen ambitionierten Klimazielen steht und die Wärmewende mit dem Gesetzentwurf voranbringt. Insgesamt bleibe das Gesetz trotz der geplanten Änderungen jedoch zu vage: Zentrale Vorgaben fehlten im Gesetz und würden in eine unverbindliche Klimaschutzstrategie verschoben – ohne klare Verpflichtungen oder Konsequenzen bei Nichterreichen der Ziele.

Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachsen, erklärt: „Die vorgesehene Einführung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung und das Ziel einer CO₂-neutralen Wärmeversorgung bis 2040 sind wichtige Schritte, um die Energiewende auch im Wärmesektor voranzubringen. Wir vermissen jedoch verbindliche Instrumente und Verpflichtungen zur Umsetzung der Wärmepläne in den Kommunen. Damit bleibt offen, wie aus guten Planungen tatsächlich konkrete Maßnahmen entstehen sollen. Damit die Wärmeplanung vor Ort gelingt, braucht es eine verbindliche Zusage des Landes, Bürger*innen durch Information, Beratung und Beteiligung frühzeitig einzubinden.“

Bisher fehlen im Niedersächsischen Klimagesetz Vorgaben, die eine messbare Reduktion der Emissionen in den relevanten Sektoren – insbesondere in Energie, Verkehr und Landwirtschaft – sicherstellen. Wichtige Maßnahmen werden in eine Klimaschutzstrategie ausgelagert, die keine rechtliche Verbindlichkeit besitzt und keine Sanktionen vorsieht, falls die Klimaziele verfehlt werden. Auch der natürliche Klimaschutz findet im Entwurf zu wenig Beachtung. Statt die Klima- und Naturschutzbelange stärker zu verzahnen, bleiben entscheidende Fragen zum Beispiel für einen wirksamen Schutz von Moorböden weitgehend unbeantwortet. „Damit wird eine zentrale Chance vertan, den natürlichen Klimaschutz als wichtige Komponente der Klimapolitik zu stärken“, kritisiert Gerstner.

Äußerst problematisch bewertet der BUND den von der CDU-Fraktion eingebrachten Änderungsantrag. Dieser sieht unter anderem vor, das Torfabbauverbot wieder aufzuheben, die Einrichtung eines unabhängigen Klimarats zu streichen und damit die Beteiligung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft in Klimafragen zu unterbinden. Zudem sollen zentrale Instrumente der Klimafolgenanpassung, wie das Entsiegelungskataster, abgeschafft werden. Der BUND lehnt diesen Änderungsantrag strikt ab.

Klimaschutz, so der BUND abschließend, sei die Grundvoraussetzung für Gesundheit und Sicherheit – und damit nicht nur eine ökologische, sondern auch eine ökonomische und gesellschaftliche Notwendigkeit: Studien wie die des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) zeigen, dass die Schäden durch unzureichenden Klimaschutz bis 2050 mindestens sechsmal so hoch liegen werden wie die Kosten einer konsequenten Klimapolitik.

 

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