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Keine Tiny-Häuser im europäischen Schutzgebiet: Verwaltungsgericht Braunschweig erklärt Baugenehmigung für rechtswidrig

27. Juli 2023 | Lebensräume, Naturschutz, Umweltpolitik (NI)

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat dem Eilantrag des BUND Niedersachsen gegen eine Baugenehmigung des Landkreises Helmstedt im europäischen Schutzgebiet „Heeseberg-Gebiet“ stattgegeben. Das geplante Baugebiet grenzt unmittelbar an das europarechtlich geschützte FFH-Gebiet. Der BUND hatte Widerspruch gegen das Vorhaben eingelegt und einen Eilantrag gestellt. Aus Sicht des Umweltverbandes würde die geplante Bebauung zu erheblichen Beeinträchtigungen der europaweit geschützten, artenreichen Kalkmagerrasen führen. Das Gericht ist der Argumentation des BUND im Wesentlichen gefolgt und hat die Baugenehmigung nach vorläufiger Prüfung für rechtswidrig erklärt.

Susanne Gerstner, BUND-Landesvorsitzende, zeigt sich über den Gerichtsbeschluss erfreut: „Der BUND konnte mit der Entscheidung des Gerichtes einen wichtigen Erfolg für den Naturschutz erzielen. Das Gericht hat klar gemacht, dass die Baugenehmigung rechtswidrig ist, weil die Belange des europaweit bedeutsamen Schutzgebietes nicht ausreichend berücksichtigt wurden.“

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist auch ein gemeinsamer Erfolg von BUND, NABU und LBU. Die BUND-Kreisgruppe Helmstedt und die BUND Stiftung Naturlandschaft setzen sich seit über 20 Jahren für die Pflege der Lebensräume im Schutzgebiet, die Besucherlenkung und –information ein“, sagt Axel Klempt, Vorsitzender der BUND Kreisgruppe Helmstedt.

Der BUND fordert den Landkreis auf, dem Widerspruch des BUND stattzugeben und die rechtswidrige Baugenehmigung zurückzunehmen. Freizeitnutzung und Tourismus in der Region müssen naturverträglich und nicht auf Kosten europaweit geschützter, einmaliger Lebensräume und Arten entwickelt werden.

BUND-Pressestelle: Elisabeth Schwarz, Tel. (0511) 965 69 32, Mobil (01515) 33 111 88, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

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