BUND Landesverband Niedersachsen

Kiebitz schlägt Großen Abendsegler - Bundesverwaltungsgericht lässt Zerstörung geschützter Biotope zu

18. Oktober 2018 | Artenschutz (NI), Fledermäuse (NI), Lebensräume, Umweltpolitik (NI), Mobilität (NI), Wald (NI)

Als Kompensationsmaßnahme für die geplante Autobahn A 20 werden derzeit in Friedrichsfeld rund 50 Hektar teilweise geschützter Wald und Gebüsch gerodet, um eine Offenlandschaft zu schaffen. Damit werden intakte und wertvolle Lebensräume für Fledermäuse, andere Tiere und tausende Orchideen komplett vernichtet. Der BUND Niedersachsen hatte versucht, diese Naturstörung abzuwenden. Doch das Bundesverwaltungsgericht hält Rodung und Umsiedlungsmaßnahmen für rechtmäßig und ausreichend.

Vorgabe der Kompensationsmaßnahme war, dass die Orchideen umgesiedelt und Fledermäuse geschützt werden sollten. Dies erfolgte aus Sicht der BUND nicht. „Nur ein Teil der Orchideen wurde umgesetzt und auch noch unsachgemäß. Dadurch ist das Überleben der Orchideenpopulation gefährdet“, sagt Susanne Grube vom BUND Ammerland. „Potenzielle Fledermausquartiere wurden zudem nicht sachgemäß verschlossen, bevor die Bäume gefällt wurden.“ Daher hatte der BUND Niedersachsen Rechtsmittel gegen die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses eingelegt. Anfang Oktober hat das Bundesverwaltungsgericht den Eilantrag des Umweltverbandes abgewiesen.

Die Richter sind der Ansicht, dass der Planfeststellungsbeschluss bezüglich der Orchideen keine vollständige Umsetzung verlangt oder die unzureichende Umsetzung nicht als rechtswidrig angesehen werden kann. Im Hinblick auf die Fledermäuse hält das Gericht das angeordnete Schutzregime für ausreichend. Der BUND teilt diese Auffassung nicht. „Die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses ist völlig unzureichend“, so Dr. Marita Wudtke vom BUND Niedersachsen. „Wir können nicht verstehen, warum das Bundesverwaltungsgericht diesem grünes Licht erteilt hat, obwohl dadurch streng geschützte Arten gefährdet werden.“ Auch kritisiert der BUND scharf, dass für die Kompensationsmaßnahmen intakte und wertvolle Biotope in Anspruch genommen werden. „Hier soll durch Naturzerstörung Natur geschützt werden, das ist vollkommen paradox“, empört sich die Umweltexpertin.

 

Hintergrund:
Die geplante A 20 wird im Landkreis Ammerland zahlreiche Brutplätze geschützter und im Bestand gefährdeter Wiesenvögel wie dem Kiebitz vernichten. Die verloren gehenden Brutplätze sollen in ca. 15 km Entfernung auf dem ehemaligen Standortübungsplatz Friedrichsfeld im Landkreis Friesland wieder hergestellt werden. Dafür werden rund 50 Hektar Wald und Gebüsche gerodet. 16 Hektar davon sind gesetzlich geschützter Sumpfwald, der derzeit verschiedenen Fledermausarten und über 10.000 Orchideen als Lebensraum dient.

 

Rückfragen zum Thema an:

Dr. Marita Wudtke, Umwelt- und Naturschutzpolitik, BUND Landesverband Niedersachsen, marita.wudtke(at)nds.bund.net

 

Pressekontakt:

Dr. Tonja Mannstedt, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, BUND Landesverband Niedersachsen, Tel. (0511) 965 69 - 31, tonja.mannstedt(at)nds.bund.net

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