Klimaschädlich und riskant für Mensch und Natur - BUND reicht Klagebegründung gegen die Genehmigung des LNG-Terminals Stade ein

22. Mai 2024 | Energie (NI), Energiewende, Klimawandel, Lebensräume, Meere

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Der BUND Landesverband Niedersachsen hat gestern (21. Mai) die Klagebegründung gegen die bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des ersten festen LNG-Terminals in Stade eingereicht. Darin kritisiert der Umweltverband gravierende Verstöße gegen nationale und internationale Klimaziele, erhebliche sicherheitsrelevante Fehler und unzureichende Nachweise zur Umrüstbarkeit. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt den BUND Niedersachsen in diesem Rechtsstreit.

Susanne Gerstner, die Landesvorsitzende des BUND Niedersachsen, erklärt: „Durch den Bau des ersten festen, landseitigen LNG-Terminals in Stade werden fossile Infrastrukturen für die nächsten Jahrzehnte zementiert und neue, langjährige Abhängigkeiten geschaffen. Der geplante Betrieb des LNG-Terminals bis Ende 2043 steht im krassen Widerspruch zu den Plänen des Landes Niedersachsen bis 2040 klimaneutral zu sein. Hinzu kommt, dass der gesetzlich geforderte Nachweis zur Umrüstbarkeit des Terminals auf klimaneutrale Gase fehlt. Der von der Politik gern zitierten „H2-Readiness“ fehlt eine belastbare Grundlage, womit eine klimaverträgliche Umnutzung der Terminals auf den St. Nimmerleinstag verschoben wird!“

Laut LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) darf eine Genehmigung nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass die Anlage bis spätestens 1. Januar 2044 so umgerüstet werden kann, dass sie für verflüssigten Ammoniak nutzbar ist. Diese Nachweise belastbar zu erbringen, bleiben Antragsteller und Genehmigungsbehörde jedoch schuldig. Weder die Eignung von Anlagenteilen und Materialien für Ammoniak wurde belegt, noch wurden Gefährdungsszenarien wie Lecks ausreichend geprüft. Dies ist jedoch zwingend notwendig, denn flüssiger Ammoniak ist ein Gefahrenstoff mit akuter Toxizität für Wasserorganismen, gleichzeitig liegen im Umfeld der geplanten Anlage geschützte Gewässerlebensräume von internationaler Bedeutung wie das FFH-Gebiet „Unterelbe“ mit hoch sensiblen und gefährdeten Fischarten. Zudem kritisiert der BUND, dass die Angaben zu notwendigen Sicherheitsabständen laut dem mit den Antragsunterlagen vorgelegten Gutachten ohne Detailkenntnisse getroffen wurden und auf Schätzungen anstatt auf Berechnungen beruhen.

Ebenso werden die katastrophalen Folgen unterschätzt, die durch mögliche Schiffshavarien auf der stark befahrenen Elbe, durch zunehmende Sturmfluten und steigende Tide-Flutwasserstände für das Terminal, den Industriebereich und die nahe gelegenen Schutzgebiete entstehen können.

BUND und DUH beanstanden außerdem, dass mit der Errichtung des festen Terminals eine fossile Überkapazität erreicht wird. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Erdgasverbrauch sinkt immer weiter. Dennoch soll mit dem LNG-Terminal in Stade neue Infrastruktur für den Import von Erdgas gebaut werden. Diese überflüssigen fossilen Importe würden die Klimaziele eindeutig sprengen. Außerdem soll ein Großteil der Importe aus Fracking-Feldern in den USA kommen. Das LNG-Terminal stärkt also die zerstörerische US-Fracking-Industrie, die schon jetzt massive Umwelt- und Gesundheitsschäden im Süden der USA verursacht. Die DUH unterstützt deshalb die wichtige Klage des BUND Niedersachsen gegen dieses energiepolitisch unverantwortliche Projekt für Klima und Umwelt.“ 

Hintergrund:
Am 12. März 2024 hat der BUND Niedersachsen Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals am Standort Johann-Rathje-Köser-Straße 8 in 21683 Stade vom 01.11.2023 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht.

Zusätzlich zum schwimmenden LNG-Terminal in Stade, das sich derzeit im Probebetrieb befindet, soll nach Plänen der Hanseatic Energy Hub (HEH) ein erstes festes, landseitiges Terminal zum Import von flüssigem Erdgas (LNG) am Standort Stade entstehen. Das wesentlich größere landseitige Terminal soll das schwimmende nach Fertigstellung ersetzen und laut Genehmigung bis Ende 2043 mit fossilem Erdgas betrieben werden. Das Projekt, das ursprünglich 2026 fertiggestellt werden sollte, ist schon jetzt erheblich verzögert. Im Dezember 2023 hatten der BUND Niedersachsen und die DUH beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg Widerspruch gegen die Genehmigung des festen Terminals eingelegt. Die Widersprüche wurden im Februar vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg abgelehnt. Die Verbände hatten kritisiert, dass die Widerspruchsbescheide nur unzureichend begründet waren und die vorgebrachten Bedenken in keinster Weise ausräumen konnten.

Bei Rückfragen:
Susanne Gerstner, Landesvorsitzende, BUND Landesverband Niedersachsen,  susanne.gerstner(at)nds.bund.net

BUND-Pressestelle:
Elisabeth Schwarz, Tel. (0511) 965 69 – 32, Mobil: (01515) 33 111 88; presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

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