BUND Landesverband Niedersachsen

Landkreis Stade verschärft den Konflikt um den Estering - Auch die erneute Anordnung der sofortigen Vollziehung ist rechtswidrig

22. November 2017 | Artenschutz (NI), Lebensräume, Umweltpolitik (NI), Mobilität (NI)

Der Konflikt um die Rennstrecke Estering bei Buxtehude schwillt weiter. Der Landkreis Stade hat am 17. November erneut eine sofortige Vollziehung angeordnet und verschärft damit den Streit um das Genehmigungsverfahren zum Betrieb des Esterings.

Der Umweltverband hatte am 24. Oktober Widerspruch gegen die erteilte Genehmigung erhoben. Mit Schreiben des Landkreises vom 7. November wurde die Anordnung der sofortigen Vollziehung ausgesetzt und ein Gespräch angekündigt. Ohne den BUND – wie gesetzlich vorgeschrieben – zuvor anzuhören, wurde jedoch ein Antrag des Betreibers, der Automobilclub Niederelbe (ACN), auf erneute Anordnung der sofortigen Vollziehung bearbeitet und beschieden. „Das Ergebnis der Prüfung und die Entscheidung erfuhr der BUND nicht vom Landkreis Stade, sondern aus der Presse“, sagt Heiner  Baumgarten, Landesvorsitzender des BUND Niedersachsen. „Eine Besonderheit, ist es doch üblich, dass die Verfahrensbeteiligten zuerst über die Entwicklungen in dem von ihnen angestrengten Verfahren informiert werden.“

Seit Jahrzehnten bestand mit dem in diesem Jahr eingeleiteten Genehmigungsverfahren, spätestens aber mit dem Widerspruchsverfahren des BUND, erstmals die Möglichkeit, eine rechtlich saubere Genehmigungslage für den Estering zu schaffen, die verschiedenen Akteure und Interessenvertretungen an einen Tisch zu bekommen und zu einem verträglichen Miteinander von Natur und Umwelt, Rennsportbetrieb sowie berechtigten Nachbarinteressen zu gelangen. „Trotz der Jahrzehnte langen Streitigkeiten um den Estering war der BUND bereit, die schwerwiegenden Fehler des Landkreises Stade im Genehmigungsverfahren, die Missachtung von Beteiligungsrechten der Naturschutzverbände und die Verletzung geltenden deutschen und europäischen Rechts konstruktiv aufzuarbeiten und an einer einvernehmlichen Lösung mitzuwirken“, so Baumgarten. „Der Landkreis Stade ist mit seinem Vorgehen nun das Risiko einer Eskalation eingegangen.“

„Die vorhandene Gesprächs- und Lösungsbereitschaft des BUND wird vom Landkreis Stade mit Füßen getreten. Er verletzt erneut die Rechte des BUND und setzt sich nicht einmal mit diesen auseinander“, so Dr. Stefanie Grünewald von Rechtsanwälte Klemm & Partner, die den BUND vertritt. Als Reaktion hierauf hat der BUND gestern erneut die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beim Landkreis Stade beantragt - diesmal unter Fristsetzung bis zum 29. November. „Wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht ausgesetzt und kein klares Signal zugunsten von Lösungen durch den Landkreis Stade gegeben wird, wird der BUND einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stade stellen“, kündigt Baumgarten an.

 

HINTERGRUND:
Der BUND hatte in seinem Widerspruch vom 24.10.2017 ausdrücklich angeboten, in gemeinsame Gespräche mit allen Beteiligten einzutreten und zusammen nach rechtlich tragfähigen Lösungen für die seit Jahrzehnten andauernden Streitigkeiten um den Estering zu suchen. Anlass war das neuerliche Genehmigungsverfahren aus dem Sommer 2017, das ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne Beteiligung der Naturschutzverbände durchgeführt wurde. Daraufhin hatte die Kanzlei Rechtsanwälte Klemm & Partner zahlreiche Fehler des Genehmigungsverfahrens im Widerspruchswege für den BUND gegenüber dem Landkreis Stade vorgebracht. Im Fokus steht dabei, dass der Estering unmittelbar am europäisch geschützten FFH-Gebiet Estetal liegt, hierauf bei der Entscheidung aus dem Sommer 2017 aber weder durch die Hansestadt Buxtehude als zuständige Baubehörde noch den Landkreis Stade als Immissionsschutzbehörde Rücksicht genommen wurde.

Rückfragen zum Thema an:
Heiner Baumgarten
Vorsitzender
BUND Landesverband Niedersachsen
heiner.baumgarten(at)bund.net

Pressekontakt:
Dr. Tonja Mannstedt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BUND Landesverband Niedersachsen
Tel. (0511) 965 69 - 31
presse(at)nds.bund.net

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