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Mehr Schutz für die Elbe! Naturschutzverbände fordern Aufnahme nachweislich wirksamer Maßnahmen in Verordnung des Naturschutzgebiets Mündungstrichter Elbe

06. September 2017 | Flüsse & Gewässer, Wasser, Flüsse, Meere (NI)

Hannover, 6. September 2017. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gab am 9. Juni 2017 bekannt, dass das Bundesland den niedersächsischen Mündungstrichter der Elbe, der Teil des europaweiten Netzes Natura 2000 ist, als Naturschutzgebiet (NSG) ausweisen wird (http://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/150868.html ). Die vier großen niedersächsischen Naturschutzverbände - Bund für Umwelt und Naturschutz Niedersachsen (BUND),  Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. (LBU), Naturschutzbund Niedersachsen (NABU) und Naturschutzverband Niedersachsen e.V. (NVN) - begrüßen den nach EU-Recht längst überfälligen Schritt der Schutzgebietssicherung. Es bedarf jedoch entscheidender Ergänzungen, die für die Wirksamkeit der Verordnung und den Schutz des Gebietes essentiell sind und im bisherigen Entwurf fehlen.

Mit ihrer Stellungnahme reagieren die Verbände über ihr gemeinsames Landesbüro Naturschutz Niedersachsen GbR (LabüN) auf den Entwurf und benennen Maßnahmen, die unbedingt Aufnahme in die Verordnung finden müssen. „Die Ergänzungen haben zum Ziel, den Wirkungsgrad der Verordnung zu erhöhen und den nachweislich bereits geschwächten Naturraum mit seiner wertvollen Fauna und Flora langfristig zu bewahren“, erläutert Sonia Erdmann, Umwelt- und Naturschutzreferentin des LabüN.

DieVerbände fordern:

  • die Aufnahme konkreter Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen in die Schutzgebietsverordnung und deren Umsetzung,
  • den ausnahmslosen Abgleich der künftigen Verordnung mit den bereits bestehenden Verordnungen benachbarter Naturschutzgebiete in Hinblick auf deren Schutzbestimmungen, Verbote sowie Tier- und Pflanzenarten,
  • die Begrenzung der Wasser- und Schadstoffeinleitungen in die Elbe und damit die Verhinderung der Umlagerung dieser Stoffe in das Schutzgebiet,
  • eine gesetzliche Regelung des Verlaufs der Landesgrenze im Bereich der Elbmündung, um die Verantwortungsaufgaben der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein für die Fürsorge des Schutzgebiets klarzulegen,
  • eine Verbesserung der Gewässerqualität im Hinblick auf die bisherige Bewirtschaftungspraxis und das Bundeswasserstraßengesetz.
    BUND und NABU haben bei der EU-Beschwerde eingereicht, da sie der Ansicht sind, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gegen EU-Recht verstößt. Der Verstoß bezieht sich u.a. auf eine zu geringe Zielerreichung bei der Qualität von Flussgebietseinheiten (https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/fluesse_wrrl_eu-beschwerde.pdf ),
  • die Berücksichtigung des „G 20 Action Plan on Marine Litter“, aus dem die Notwendigkeit folgt, Verschmutzungen von Quellen an Land gezielt anzusprechen, die erweiterte Verursacherhaftung einzuführen und effektives Abwassermanagement zu fördern. Der Plan wurde auf dem
    Gipfeltreffen der G20-Staaten im Juli 2017 als Anhang der Abschlusserklärung der Staats- und Regierungschefs beschlossen (http://www.g20.utoronto.ca/2017/2017-g20-marine-litter.html ).

Die Stellungnahme können Sie unter www.bund-niedersachsen.de/pressematerialien  herunterladen.

 

Pressekontakt:
Dr. Tonja Mannstedt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BUND Landesverband Niedersachsen
Tel. (0511) 965 69 - 31
presse(at)nds.bund.net 

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