Anlässlich der heutigen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtages zur Novelle des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und des Gesetzes zur Umsetzung des Niedersächsischen Weges bekräftigt der BUND seine Unterstützung für den Niedersächsischen Weg.
Axel Ebeler, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Niedersachsen, hebt hervor: „Zentrale Forderungen des BUND zur Verbesserung des Natur- und Artenschutzes in Niedersachsen sind im Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Weg enthalten. Durch die Aufnahme als geschützte Biotope ins Naturschutzgesetz sollen artenreiches Grünland und Streuobstwiesen vor Umbruch, Bebauung und Zerstörung geschützt und somit als wichtige Nist- und Brutstätten für Insekten und Vögel gesichert werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Grünland wird in Naturschutzgebieten stark eingeschränkt, von Totalherbiziden gänzlich verboten.“
Auch die Änderungen im Wassergesetz sieht der BUND als großen Erfolg. In Niedersachsen werden erstmals Randstreifen an Gewässern dritter Ordnung eingeführt, auf denen der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten wird. Axel Ebeler: „Das ist ein entscheidender Schritt für den Schutz und den Erhalt der Artenvielfalt an unseren Gewässern, für den sich der BUND seit Jahrzehnten einsetzt!“ Auch beim Waldschutz sieht der BUND Fortschritte: Im Landesforst sollen zukünftig die Anteile von Totholz, Laubwäldern und Altbeständen deutlich erhöht werden und ein Wildnisgebiet im Solling soll entstehen.
Im September dieses Jahres hatten sich Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, Landwirtschaftskammer, Landvolk, Nabu und BUND auf Änderungen und Ergänzungen von Gesetzen geeinigt, die wesentliche Verbesserungen des Arten- und Naturschutzes in Niedersachsen sicherstellen sollen. Diese wurden inzwischen von den Regierungsfraktionen als Änderungsantrag in die politische Beratung eingebracht.
„Beide Seiten, Landwirtschaft und Naturschutz, mussten in den Verhandlungen um die Gesetze Abstriche von ihren Forderungen hinnehmen. Der Niedersächsische Weg ist mit dem Dreiklang Gesetzesänderungen, Artenschutzprogramme und der Finanzierungszusage des Landes ein erster großer Schritt hin zu einem Gesellschaftsvertrag zwischen Landwirtschaft und Naturschutz“, ergänzt Ebeler. „Dieser ist dringend notwendig, um ein weiteres Artensterben und Verschwinden von Ökosystemen zu verhindern und Landwirt*innen ein klimafreundliches und tiergerechtes Wirtschaften im Einklang mit der Natur zu ermöglichen.“
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