BUND Landesverband Niedersachsen

NABU und BUND fordern: Keine Jagdfreigabe der streng geschützten Nonnengans

10. Februar 2016 | Artenschutz (NI), Landwirtschaft, Naturschutz, Meere

Nonnengänse. Foto: BUND Nonnengänse. Foto: BUND

Gemeinsame Pressemitteilung NABU und BUND

Hannover - Der BUND Niedersachsen und der NABU Niedersachsen kritisieren die Ergebnisse der Reise nach Brüssel (4. Februar) und das Fachgespräch des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit Vertretern der Landwirtschaft und der Europäischen Kommission über Möglichkeiten für ein Gänsemanagement in der Region Weser-Ems. Obwohl es einen vom Niedersächsischen Landtag eingerichteten Arbeitskreis zur gemeinsamen Suche nach Lösungen im Gänsestreit an der Küste gibt, waren Vertreter des Umweltministeriums mit Landwirtschaftsvertretern nach Brüssel gefahren, um über die streng geschützten Weißwangengans (= Nonnengans) im niedersächsischen Küstengebiet zu sprechen. In einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 5. Februar hieß es dazu, man wolle für den gesamten Küstenbereich einen Managementplan erarbeiten, der den guten Erhaltungszustand der betroffenen Arten auf Dauer sichert und in dem auch die Möglichkeiten zur nachhaltigen Kontrolle und Begrenzung der Population der Nonnengänse geprüft werden, so dass in dem Gebiet eine für die Landwirtschaft tragfähige Produktion weiter ermöglicht werden kann.
 
BUND und NABU Niedersachsen sehen in diesem an dem Arbeitskreis Gänsemanagement in Niedersachsen vorbei erzieltem Ergebnis eine deutliche Missachtung des Parlamentes.
 
Im Jahr 2014 hat der niedersächsische Landtag die Einrichtung eines Arbeitskreises aus Landwirtschaft, Jägern, Naturschützern sowie Landwirtschafts- und Umweltministerium beschlossen (LT-Drs 17/2223 vom 22.10.14). Ziel war eine allgemeine Information über Ziele und Umgang mit den weitwandernden Zugvögeln, die nach europäischem Recht besonders streng geschützt sind, sowie die Suche nach gemeinsamen Lösungen für betroffene Landwirte. Das Parlament hatte dem Arbeitskreis „Gänsemanagement in Niedersachsen“ konkrete Arbeitsaufträge erteilt, die derzeit in einem Forschungsprojekt bearbeitet werden. Für die Bearbeitung dieser Aufgaben gibt das Land in den kommenden Jahren rund 2,2 Mio. Euro aus.
 
Dass bei dem Gespräch in Brüssel im Ergebnis über Möglichkeiten einer Jagdfreigabe für die besonders streng geschützte Nonnengans gesprochen wurde, halten BUND und NABU für ausgesprochen befremdlich. „Das Umweltministerium unterläuft hier eindeutig einen Beschluss des Niedersächsischen Landtags“, so Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen Buschmann. „Im Grunde kann der Arbeitskreis seine Tätigkeit einstellen, weil ein gemeinsames Lösungskonzept wohl kaum mehr zur Debatte steht“.
 
Der NABU-Landesvorsitzende sieht sich in seiner Haltung auch vom Europäischen Parlament bestätigt. Nur zwei Tage vor dem Besuch der Staatssekretärin in Brüssel, hat sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für eine Beibehaltung und sogar einer besseren Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien (Vogel- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgesprochen. Bereits im Sommer hatten sich bei einer öffentlichen Online-Konsultation der EU-Kommission über 520.000 Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Staaten und damit 94 Prozent aller Teilnehmer im gleichen Sinn geäußert. Anstatt die Schutzbemühungen für die heimische Flora und Fauna voranzutreiben, wird nun vom Umweltministerium in Betracht gezogen, Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie anzuwenden. Dies bedeutet unter anderem eine Jagdfreigabe für die geschützten Gänsearten.
 
Bereits 75 Staaten, darunter auch Deutschland, haben einen Vertrag zum Schutz wandernder Wasservögel, kurz AEWA-Abkommen, unterzeichnet. Eine wichtige Aufgabe des Abkommens ist es, Staaten außerhalb der EU bei der Umsetzung nachhaltiger Jagdregeln und beim Schutz bedrohter Arten zu helfen. „Man kann nicht anderen Staaten helfen wollen und dabei selbst die Schutzkriterien für wandernde Wasservögel lockern“ so Dr. Holger Buschmann weiter.
 
Niedersächsische Landwirte erhalten landesweit durch den Vertragsnaturschutz von den Gänsen am Großen Meer bis hin zum Rheiderland oder auch in Kehdingen (Landkreis Stade) bedeutende Zahlungen. Denn auf nicht weniger als 21.000 Hektar werden in Niedersachsen jährlich mehr als 5,7 Millionen Euro an die Landwirte für den Gänseschutz ausgezahlt. „Sollte die Jagdfreigabe erfolgen, müssten im Gegenzug diese Subventionen gestrichen werden“, so BUND und NABU.

 

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