Salzwasser-Entsorgungskonzept von K+S gescheitert

01. September 2022 | Flüsse & Gewässer

Das Unternehmen K+S hatte geplant, Produktionsabwässer des Kaliwerkes Werra ab Sommer 2022 über eine untertägige Rohrleitung in das frühere Kaliwerk Springen im Wartburgkreis in Thüringen einzustapeln. Das Regierungspräsidium Kassel hat das Einleitungskonzept für Salzabwässer nicht genehmigt. Als Begründung führt das Regierungspräsidium Sicherheitsrisiken für die größte europäische Sondermülldeponie in Herfa-Neurode an. Der BUND hatte darauf in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen und eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert.

Denn in der Sondermülldeponie Herfa-Neurode lagern rund 2,7 Millionen Tonnen hochgiftige Industrieabfälle. Bei einer Einstapelung von Laugenabwässern kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Salzpfeiler, die das Bergwerk stützen, sich lösen und langfristig zerstört werden. Die Folgen könnten Gebirgsschläge sein. Bei einer Havarie bedrohen die dort gelagerten Gifte über die Flüsse Werra und Weser sogar die Nordsee.

Das Unternehmen K+S wollte auf diesem Weg rund 1,4 Millionen Kubikmeter Salzabwässer pro Jahr entsorgen. Eine Möglichkeit der Schadensbegrenzung sieht der BUND im Versatz der festen Salzabfälle in die Salzbergwerke.

Die Entsorgung der salzhaltigen Abwässer ist im „Bewirtschaftungsplan Salz 2021-2027“ und im zugehörigen „Maßnahmenplan Salz 2021-2027“ geregelt, den die Umweltminister*innen der Bundesländer Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen Ende 2021 beschlossen haben. Die Erstellung der Pläne ist eine Pflichtaufgabe aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Nach den amtlichen Dokumenten muss K+S aktuell 4,9 Millionen Kubikmeter Salzabwasser entsorgen, von denen 1,7 Millionen Kubikmeter als Betriebsabwasser bei der Kaligewinnung und 3,2 Millionen Kubikmeter als Haldenabwasser anfallen. Bis Ende 2027 sollten alle Betriebsabwässer im früheren Kalibergwerk Springen eingestapelt werden und die Werra nicht mehr belasten. Auf diese Planung ist die Abnahme der Salzgrenzwerte im rechtsverbindlichen Bewirtschaftungsplan ausgelegt. 

Da die Einstapelung in Springen nun nicht beginnen kann, müssten die Betriebsabwässer weiter durch Einleitung in die Werra entsorgt werden. Diese Entsorgung kollidiert jedoch mit den künftig geltenden Grenzwerten für Salz in der Werra.

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