Schöngerechnet - BUND klagt gegen Baugenehmigung von Hähnchenmastanlagen

25. Juli 2018 | Landwirtschaft, Massentierhaltung, Umweltpolitik (NI)

Der BUND Niedersachsen hat am 16. Juli gegen die Genehmigung von zwei Hähnchenmastanlagen durch den Landkreis Rotenburg Klage eingereicht. Die Anlagen für jeweils 39.800 Tiere sollen in der Samtgemeinde Zeven errichtet werden. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hatte dem Landkreis zuvor bescheinigt, dass der betreffende Landwirt eine ausreichende Futtergrundlage für seine Tiere vorweisen kann. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass er seine Ställe im Außenbereich bauen darf. Der BUND hält die Futtermittelberechnung der Landwirtschaftskammer für rechtlich unzulässig.

Die Rechtsgrundlage besagt, dass ein Landwirt eine Tierhaltungsanlage im Außenbereich nur bauen darf, wenn der Betrieb das Futter für den beantragten Tierstall überwiegend selbst produzieren kann - zumindest aber genügend Flächen aufweist, um es anbauen zu können. Das Futter muss dabei für die jeweilige Tierart geeignet sein. „Dieser Grundsatz ist in Zeven nicht beachtet worden‘‘, stellt BUND-Landesvorsitzender Heiner Baumgarten fest.

Es wurde Silomais als Futter angesetzt, der sich zwar für Rindermast und Biogasanlagen eigne, nicht aber für Hähnchen. Die errechnete eigene Futtergrundlage von 52 % sei somit falsch. Besonders brisant: Die  Landwirtschaftskammer empfiehlt selbst geeignete Futtermischungen für die Hähnchenmast. Doch bei der Berechnung der Futtergrundlage für geplante Mastanlagen richtet sie sich nicht nach diesen Vorgaben: Der Anteil des sehr
energiereichen Mais im Futter wird besonders hoch angesetzt. „Da die Getreidebestandteile nicht nach Gewicht, sondern nach Energiegehalt in die Berechnung einfließen, ist es für den Landwirt ein Leichtes, auf dem Papier die erforderlichen Futterwerte zu erreichen", erläutert Manfred Radtke, Vorsitzender des BUND Rotenburg.

Die Kritik des BUND richtet sich gegen diese gängige Praxis der  Landwirtschaftskammer. „Zeven ist kein Einzelfall. Hier wird bewusst schöngerechnet. In Niedersachsen werden auf dieser Basis möglicherweise Hunderte von Ställen im Außenbereich genehmigt‘‘, beurteilt Baumgarten diesen Missstand. „Trotz der Nährstoffüberschüsse aus Massentierhaltungen,
die unser Grundwasser und unsere Flüsse belasten, werden Großstallbauten über die rechtlich unzulässige Hintertür immer noch zugelassen.‘‘ Das Ziel müsse hingegen eine bodengebundene, artgerechte, bäuerliche Tierhaltung sein, bei der das Futter überwiegend auf den Flächen des jeweiligen Betriebes selbst erzeugt wird und Wirtschaftsdünger ohne Nährstoffüberschüsse auf diesen Flächen ausgebracht werde, so Baumgarten.

Der BUND kritisiert zudem, dass die Landwirtschaftskammer Grünland als geeignete Fläche für die Erzeugung von Hähnchenfutter akzeptiert. „Hühner in Mastanlagen bekommen aber gar kein Gras als Futter! Und für die Annahme der Kammer, das Gras könne ja gegen geeignetes Futter getauscht werden, gibt es keine Rechtsgrundlage‘‘, betont Baumgarten. Da die Berechnung der Futtergrundlagen in den Bundesländern nicht einheitlich geregelt ist, kommt der Klage des BUND Niedersachsen eine grundsätzliche Bedeutung zu.

 

Rückfragen zum Thema an:

Heiner Baumgarten, Landesvorsitzender, BUND Landesverband Niedersachsen, heiner.baumgarten(at)bund.net

 

Pressekontakt:

Dr. Tonja Mannstedt, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, BUND Landesverband Niedersachsen, Tel. (0511) 965 69 – 31, tonja.mannstedt(at)nds.bund.net

 

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