Wolf.
(Meli1670
/
Pixabay.com
/
Creative Commons )
Heute will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht beschließen. Der BUND Niedersachsen kritisiert den Entwurf scharf, denn der Schutzgedanke sei darin vollständig ignoriert worden, obwohl er nach der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie weiterhin zu beachten sei. Der Umweltverband fordert stattdessen eine Gesetzgebung, die zum Interessensausgleich und der Koexistenz von Wölfen und Weidetieren führt.
Dr. Tonja Mannstedt, Geschäftsführerin des BUND Niedersachsen: „Statt der Einführung einer bestandsgefährdenden Jagdzeit und weiterer Abschussmöglichkeiten sollte der Gesetzgeber sich auf die Entnahme von Problemwölfen, die den zumutbaren Herdenschutz überwinden, konzentrieren. Herdenschutz muss eine bessere Förderung und ein bundesweites Monitoring erhalten.“
Inakzeptabel ist für den BUND die Festsetzung einer Jagdzeit, weil dabei die Anzahl getöteter Wölfe nicht absehbar sei und auch Wölfe geschossen werden können, die bisher keine Nutztiere gerissen haben. Werden Alttiere aus Rudeln geschossen, kann sich der Druck auf Weidetiere durch das Fehlen jagderfahrener Tiere sogar noch erhöhen. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass mit einer Jagdzeit keine Verringerung der Nutztierrisse erzielt wird – es sei denn, der Wolfsbestand wird bis auf einen kleinen Restbestand reduziert. Wer eine sechsmonatige Jagdzeit in Deutschland einführen will, nimmt das Aussterben des Wolfs billigend in Kauf.
Im Entwurf sind die Entnahmemöglichkeiten außerhalb der Jagdzeit so weit gefasst, dass der Wolf de facto seine Schonzeit verliert. Der BUND befürwortet zwar den Abschuss von Wölfen, die zumutbare Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Die Einführung einer verpflichtenden Jagd für 6 Wochen im Umkreis von 20 km nach einem Nutztierriss mit überwundenem Herdenschutz hat jedoch keinerlei Bezug mehr zu dem schadenstiftenden Tier und wird daher vom BUND strikt abgelehnt. Ebenso wie die Festlegung von wolfsfreien „Weidegebieten“ durch die Länder, deren Einhaltung aus Sicht des BUND nicht möglich ist, da immer wieder Wölfe in unbesiedelte Gebiete einwandern werden. Würden in diesen Gebieten alle Wölfe abgeschossen, wird die Population einem ständigen Aderlass unterzogen.
Zukünftig soll allein der Verdacht, dass ein Wolf für einen Schaden verantwortlich gemacht wird, ausreichen, um ein gesamtes Rudel „auch ohne Zuordnung eines Schadens“ zu töten, um „land-, forst-, fischerei- oder wasserwirtschaftlichen oder sonstige wirtschaftlichen Schäden“ vorzubeugen. Auch damit verstößt der Gesetzentwurf eindeutig gegen das geltende EU-Naturschutzrecht. Die von der FFH-Richtlinie geforderte Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes ist mit den Abschussregelungen des Bundesjagdgesetzentwurfs nicht vereinbar.
Mannstedt weiter: „Ohne eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs ist der Fortbestand des Wolfes in ernster Gefahr. Durch die jährlichen Entnahmen würde die Art schnell lokal oder gar großräumig ausgelöscht. Stattdessen fordert der BUND ein jährliches Bestandsmanagement und darauf basierende jährliche Entnahmeobergrenzen und -kontingente für die Bundesländer.“
BUND-Pressestelle:
Lara-Marie Krauße, Tel. (0511) 965 69 - 32 oder Mobil (01515) - 33 111 88, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de