BUND Landesverband Niedersachsen

Zulassung von Insektengift durch die Hintertür - BUND ruft Landwirt*innen zum Verzicht von Neonicotinoid auf

23. März 2021 | Artenschutz (NI), BUND, Landwirtschaft, Lebensräume, Wildbienen (NI), Wildbienen, Umweltpolitik (NI), Eigene Vielfalt (NI)

In Niedersachsen wurde für 2021 erstmalig eine Notfallzulassung für den Einsatz EU-weit verbotener Neonicotinoide erteilt. Auf rund 37.000 Hektar Zuckerrübenanbaufläche in Niedersachsen  darf noch bis Ende April mit dem Pestizid „Cruiser 600 FS“ gebeiztes Saatgut ausgebracht werden. Es enthält den Wirkstoff Thiomethoxam. Der BUND Niedersachsen appelliert an alle landwirtschaftlichen Betriebe, dieses für Wild- und Honigbienen sowie Hummeln extrem giftige Mittel nicht auf ihren Flächen einzusetzen.

Axel Ebeler, stellvertretender BUND-Landesvorsitzender: „Die Neonicotinoide wurden aus gutem Grund verboten: Sie bedrohen die biologische Vielfalt. Dass diese Ackergifte trotz des dramatischen Insektensterbens jetzt durch Notfallgenehmigungen wieder zum Einsatz kommen können, ist absolut unverantwortlich. Die Beantragung in Niedersachsen ist umso unverständlicher, da der Landtag mit dem Beschluss vom 1. Juli 2020 das Land aufgefordert hat, sich für eine Untersagung der Notfallzulassung für Neonicotinoide innerhalb der EU einzusetzen.“

In der Vereinbarung zum Niedersächsischen Weg hat sich das Land verpflichtet, ein Aktionsprogramm für Insektenvielfalt in Niedersachsen mit konkreten Handlungszielen und Umsetzungsmaßnahmen zum Schutz, zur Entwicklung und zur Förderung der Insektenvielfalt zu erstellen und umzusetzen. Gleichzeitig wird vom Land eine Zulassung von Giften unterstützt, die – wie Studien zeigen – insbesondere Wildbienen gefährden. Die erhöhte Sterblichkeit ist für diese Insektengruppe besonders dramatisch, da es bei Wildbienen kein Volk gibt, das Verluste kompensieren kann.

 

Hintergrund:

Pestizide werden in der Landwirtschaft eingesetzt, um Ernteerträge zu maximieren und Ausfälle zu vermeiden. Besonders verheerend für den Insektenschutz sind Nervengifte aus der Gruppe der sogenannten Neonikotinoide. Sie zählen zu den systemischen Pestiziden, d.h. sie werden über die Wurzeln aufgenommen und verteilen sich dann in der gesamten Pflanze. Mit dem Pollen oder über Wassertropfen auf der Blattrückseite können sie so direkt von den Insekten aufgenommen werden. Neonikotinoide zerstören nachweislich das Orientierungsvermögen der Bienen, schwächen ihr Immunsystem und können je nach Dosis massive Vergiftungen hervorrufen.

Neonicotinoide haben eine lange Halbwertzeit. Bis zum weitgehenden Verschwinden können unter Umständen über 10 Jahre vergehen. Der Einsatz führt zu einer Anreicherung in der Natur. Die Verbreitung erfolgt auch unbeabsichtigt über das Einsatzgebiet hinaus durch Sprühnebel und Staub. Im April 2018 hat die EU ein Freilandverbot für die drei Neonikotinoid-Wirkstoffe Clothianidin, Thiomethoxam und Imidacloprid erlassen. Ihr Einsatz ist nun nur noch im Gewächshaus erlaubt.

 

Weitere Informationen:
www.bund-niedersachsen.de/wildbienen
www.bund-niedersachsen.de/allianz-fuer-artenschutz

 

Kontakt:
Axel Ebeler, stellv. Landesvorsitzender, BUND Niedersachsen, axel.ebeler(at)bund.net

BUND-Pressestelle:
Dr. Tonja Mannstedt, Tel. (0511) 965 69-31, Mobil (0171) 359 86 76, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

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