BUND Landesverband Niedersachsen

Offshore-Windenergie: Klimaschutz und Meeresnaturschutz gehören zusammen

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist der Schlüssel für die Energieversorgung der Zukunft. Das Land Niedersachsen plant einen massiven Ausbau der Offshore-Windenergie an der Nordseeküste. Der BUND fordert, die Belastbarkeit des Weltnaturerbes Wattenmeer dabei nicht zu überfordern.

Im Dezember 2020 ist das geänderte Windenergie-auf-See-Gesetz in Kraft getreten. Kernziel ist eine deutliche Erhöhung des Windenergieausbaus in der Nord- und Ostsee auf 20 Gigawatt bis 2030 und 40 Gigawatt bis 2040. Die bisherigen Pläne der Bundesregierung sind nach Einschätzung des BUND zu expansiv und stellen eine zu große Belastung für die bereits gebeutelten Meere dar. Denn aufgrund von Verschmutzung durch Nähr- und Schadstoffe, Lärm, Meeresmüll sowie Zerstörungen und Überfischung sind Nord- und Ostsee bereits jetzt in einem alarmierend schlechten Zustand.

Niedersachsen möchte nun für die Ausweitung der Offshore-Windenergieanlagen und den Ausbau von Kabeltrassen, die den Strom aus den Windparks an die Küste und von dort weiter in andere Bundesländer liefern, das Landesraumordnungsprogramm ändern: Derzeit geltende Bauzeitenregelungen und Anforderungen an Verlegeverfahren sollen aufgeweicht werden. Parallel zur weiteren Nutzung  bestehender Trassenkorridore sollen neue zugelassen werden.

Ausbau der Windanlagen mit Folgen für Ökosystem

 (David Will / Pixabay.com / Pixabay-Lizenz)

Die Folgen der geplanten Änderungen sind gravierend: Der Ausbau der Kabeltrassen und der Wartungsverkehr führen zu zusätzlichen massiven Störungen und Beeinträchtigungen des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer. Denn die Kabeltrassen verlaufen quer das Wattenmeer und schon jetzt sind Habitatverluste für Seevögel und Meeressäuger zu beobachten. Daher müssen die Belastungsgrenzen des Wattenmeeres in den Planungen berücksichtigt und der Ausbau der Offshore-Windenergie auf 15 Gigawatt bis 2030 beschränkt werden.

Belastung der Meere verringern

Die notwendige Ausgestaltung der Energiewende darf ausschließlich naturverträglich im Sinne des europäischen Naturschutzrechtes erreicht werden. Dabei muss die Erreichung der EU-Naturschutzziele wie etwa in der EU-Vogelschutzrichtlinie (VS-RL), der EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) und des UNESCO Weltnaturerbes Wattenmeer festgelegt, weiter im Auge behalten werden. Daher fordern wir, dass parallel zum Ausbau der Offshore-Windenergie andere Meeresnutzungen reduziert werden, sodass sichergestellt wird, dass die Meeresschutzgebiete unbelastet bleiben. In der Gesamtbilanz müssen die Belastungen vermindert und nicht durch Offshore-Windenergie erhöht werden.

In jedem Fall ist eine umfassende, transparente und unabhängige Begleitforschung zwingend nötig, um die Auswirkungen des Ausbaus der Offshore-Windenergie auf die Meeres- und Küstennatur zu bewerten. Dazu gehört z. B. die Modellierung der Vogelzug-Beeinflussungen, um die Anordnung der Windenergieanlagen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) für den Vogelzug zu optimieren bzw. um Maßnahmen wie das kurzzeitige Abstellen der Windenergieanlagen für den ungehinderten Vogelzug zu ermöglichen.

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