Garten-Wollbiene (Anthidium manicatum) ♀. Foto: Klaus Kuttig

Artenvielfalt. Jetzt!

Das Artensterben hat dramatische Ausmaße erreicht. Vermehrte Flächenversiegelung, die Intensivierung der Landnutzung, die Zerschneidung von Landschaften und die Klimakrise bedrohen unsere Ökosysteme zunehmend.

Auch Niedersachsen ist vom Artenschwund massiv betroffen. Tag für Tag gehen immer mehr Lebensräume und Arten unwiederbringlich verloren, auch vor unserer Haustür. Die immer intensivere Landnutzung, die Versiegelung und Zerschneidung von Landschaften vernichtet Lebensräume vieler Tiere und Pflanzen. Etwa die Hälfte aller in Roten Listen bewerteten Tier- und Pflanzenarten in Niedersachsen ist inzwischen als gefährdet eingestuft! Das massenhafte Sterben von Insekten stellt eine Bedrohung für ganze Ökosysteme dar und gefährdet unsere Lebensgrundlagen. Die Gründe für den Artenschwund sind bekannt, ebenso die Handlungsmöglichkeiten. Die nötigen Konsequenzen in der Landespolitik blieben bislang jedoch aus.

Forderungskatalog der Naturschutzverbände

Deshalb haben BUND und Nabu im Sommer 2019 der niedersächsischen Landesregierung ein gemeinsames Forderungspapier für Insektenschutz und Artenvielfalt übergeben. In Gesprächen mit der Landesregierung haben die Verbände deutlich gemacht, dass sie sofort verbindliche und wirksame Maßnahmen für mehr Artenvielfalt erwarten.

Die beiden Verbände fordern unter anderem:

Mehr Vielfalt in der Landschaft! Der Zerschneidung und Verinselung von Biotopen muss dringend Einhalt geboten werden. Dazu ist ein Biotopverbund auch auf Landesebene gesetzlich zu verankern. Vorhandene wertvolle Lebensräume wie Hecken, Feldgehölze, Alleen und Streuobstwiesen müssen gesetzlich geschützt werden. Flüsse und Bäche brauchen ausreichend breite Gewässerrandstreifen, um sie vor Einträgen aus Düngung und Pestiziden zu schützen.

Weniger Pestizide, mehr Ökolandbau! Das Land muss den Einsatz von Pestiziden erheblich reduzieren. Vor allem in Naturschutzgebieten und gesetzlich geschützten Biotopen muss auf chemisch-synthetische Pestizide verzichtet werden. Gleichzeitig soll der Anteil des ökologischen Landbaus schrittweise erhöht werden, denn so wird ein wirksamer Beitrag zur Reduktion von Pestiziden und Mineraldünger geleistet. Landwirtschaftliche Nutzflächen im Landeseigentum müssen dabei Vorbildfunktion erfüllen.

Artenreiches Grünland als Lebensraum schützen! Blütenreiche Wiesen und Weiden sind wichtige Lebensräume für Insekten und Wiesenvögel, gleichzeitig aber vom Rückgang besonders betroffen. Artenreiches Grünland muss deshalb gesetzlich geschützt, Grünlandumbruch verboten werden. Niedersachsen hat für Wiesenvögel eine besondere nationale und internationale Verantwortung. Deshalb ist ein ambitioniertes Programm zur Rettung der Wiesenvögel dringend erforderlich.

Naturnaher Wald, mehr Wildnis wagen! Naturnahe Wälder mit einem hohen Anteil an Laubbäumen, Alt- und Totholz sind wichtige Lebensräume für eine Vielzahl von Tierarten. Im Landeswald, der immerhin ein Drittel der Waldfläche Niedersachsens ausmacht, muss deshalb der Natur- und Klimaschutz Vorrang haben – die Nutzung dahinter zurück stehen.

Um den Artenschwund endlich wirksam zu bremsen, müssen die Forderungen schnell und verbindlich umgesetzt und in der Fläche wirksam werden.

Deshalb fordert der  BUND:

  • umgehende Gesetzesänderungen im Niedersächsischen Naturschutzgesetz, im Wasser- und Waldgesetz
  • verbindliche Zeitvorgaben für die Umsetzung der Maßnahmen
  • ausreichende Finanzmittel, um wirksame Förderprogramme für mehr Artenvielfalt zu ermöglichen und zusätzliche Naturschutzauflagen für Landnutzer*innen auszugleichen.

Volksbegehren Artenvielfalt jetzt!

Parallel zu den politischen Gesprächen über das Forderungspapier wurde ein Volksbegehren zur Rettung der Artenvielfalt vorbereitet. Der BUND Niedersachsen ist einer von rund 200 Unterstützer*innen des Volksbegehrens, das durch einen Trägerkreis aus Bündnis 90/ Die Grünen, Nabu und dem Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) initiiert wurde. 

Gegenstand des Volksbegehrens auf Landesebene ist ein Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz, des Niedersächsischen Wasser- und des Niedersächsischen Waldgesetzes. Für die Zulassung eines Volksbegehrens sind in einem ersten Schritt zunächst mindestens 25.000 Unterschriften für das Gesetz einzureichen. Damit das Volksbegehren erfolgreich ist, müssen im zweiten Schritt in Niedersachsen binnen 6 Monaten nach Zulassung rund 610.000 Wahlberechtigte das Volksbegehren für mehr Artenvielfalt unterschreiben. Sind die nötigen Unterschriften gesammelt, muss der Landtag entscheiden, ob er das Gesetz annimmt. Lehnt der Landtag das Gesetz ab, entscheiden alle Wahlberechtigten in einer direkten Volksabstimmung per Wahl über das Gesetz. Gibt es eine Mehrheit, so tritt das Gesetz in Kraft.

Mit dem gemeinsamen Forderungspapier von BUND und Nabu, das beide Verbände im Sommer 2019 der Landesregierung überreicht haben, hat der BUND ein klares Signal gesetzt: Wir bieten der Landesregierung an, unsere Forderungen auf freiwilligem Weg und im Dialog über Gesetzesänderungen und Förderprogramme, ausgestattet mit den nötigen Finanzmitteln, umzusetzen. Da ein Volksbegehren ausschließlich auf ordnungsrechtliche Maßnahmen setzt und Förderprogramme sowie Finanzmittel nicht „erzwingen“ kann, ist ein Volksbegehren für den BUND nur das letzte Mittel, sollte der Dialogweg scheitern.

Weitere Informationen zum Volksbegehren finden sich auf der Website des Volksbegehrens.

Verhandlungen münden in Allianz für Artenschutz

Auf Grundlage des Forderungskatalogs der Naturschutzverbände entstand in einem Dialogprozess mit der durch das Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium vertretenen Landesregierung, mit Landvolk und Landwirtschaftskammer die Rahmenvereinbarung „Niedersächsischer Weg“ , die am 25. Mai 2020 von allen Verhandlungspartnern öffentlich in Wunstorf unterzeichnet wurde.

In dem gemeinsamen Vertrag sind die wesentlichen Forderungen der Verbände aufgenommen worden und alle Beteiligten verpflichten sich als Allianz für den Artenschutz zu großen Anstrengungen bei Natur- und Artenschutz, bei Biodiversität und beim Umgang mit der Ressource Landschaft. Enthalten sind nicht nur Verbesserungen im Naturschutz-, Wasser- und Waldgesetz des Landes, sondern auch zusätzliche jährliche Finanzmittel ab 2021 im hohen zweistelligen Millionenbereich für Maßnahmen im Naturschutz sowie neue Förderprogramme, die den Bewirtschafter*innen Anreize bieten, freiwillig mehr für die Artenvielfalt zu leisten.

Mehr Informationen zur Allianz für Artenschutz im Rahmen des Niedersächsischen Weges finden sich auf der Themenseite des BUND und auf der Website der Landesregierung www.artenretter-niedersachsen.de.

Mehr Informationen

Hintergrundinformationen zum Artensterben und notwendigen Maßnahmen zum Stopp des Artenschwundes finden sich in verschiedenen Publikationen des BUND, insbesondere im Insektenatlas und im Handlungsleitfaden für kommunalen Insektenschutz.

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