BUND Landesverband Niedersachsen
Kruckberg in Niedersachsen | Foto: Klaus Kuttig

Niedersächsischer Weg

Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz

Am 25. Mai 2020 haben Vertreter*innen der Landespolitik, von Landvolk, Landwirtschaftskammer, BUND und Nabu die Vereinbarung „Niedersächsischer Weg“ als Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz in Niedersachsen unterzeichnet.

Das Maßnahmenpaket umfasst 15 Maßnahmen, die in einem intensiven Dialog zwischen den Partner*innen verhandelt wurden, mit dem gemeinsamen Ziel, mehr Natur- und Artenschutz in Niedersachsen zu erreichen und gleichzeitig einen fairen Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile für die Landnutzer*innen sicher zu stellen.

Durch den Dialog zwischen Landesregierung, Umweltverbänden und Landwirtschaft und dem Schulterschluss zwischen den Partner*innen konnte so ein erheblicher Meilenstein für den Naturschutz in Niedersachsen erreicht werden.

Am 10. November 2020 wurden die entsprechenden Gesetzesnovellierungen zur Umsetzung des Niedersächsischen Weges in Ordnungsrecht einstimmig vom Landtag verabschiedet. In einem weiteren Schritt werden zu den Zielen und Maßnahmen des Niedersächsischen Weges sog. Eckpunktepapiere erstellt, die neben den gesetzlichen Regelungen eine weitere Umsetzung der Inhalte vorbereiten.

Erklärtes Ziel aller Partner ist es, gemeinsam die Umsetzung der Inhalte des Niedersächsischen Weges voran zu bringen und den „kooperativen Geist“ durch Aktivitäten und Projekte künftig von der Landesebene in die Fläche des Landes zu tragen.

Das Projekt „Eigene Vielfalt“ soll einen Beitrag zu mehreren Zielen des Niedersächsischen Weges leisten:

  • Gem. Punkt 3 des Niedersächsischen Weges verpflichtet sich das Land bis 2023 einen landesweiten Biotopverbund auf 15 % der Landesfläche bzw. 10 % der Offenlandfläche aufzubauen. Damit sollen die Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften gesichert sowie funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen bewahrt werden. Auf Grundlage der Landesraumordnung und des landesweiten Biotopverbundkonzepts im Niedersächsischen Landschaftsprogramm soll ein funktionierender Biotopverbund unter Einbeziehung schon bestehender Strukturen entwickelt werden. Landschaftselemente, insbesondere linienförmig, fortlaufende Strukturen wie Fließgewässer einschließlich ihrer Ufer, Weg- und Feldraine oder auch Hecken, Feldgehölze, Alleen und Baumreihen, tragen eine besondere Bedeutung für die Vernetzung der Kernflächen des Biotopverbunds.
  • Im Rahmen des Niedersächsischen Weges wurde Ende 2020 das Aktionsprogramm Insektenvielfalt veröffentlicht. Dieses umfasst unterschiedliche Ziele, die darauf ausgerichtet sind, den Erhalt der Artenvielfalt (Artenzahlen) als auch ihrer Bestände (Biomasse, Populationen und Individuendichte) zu sichern. Die Etablierung und Umsetzung eines landesweiten Biotopverbundes mit dem die Verzahnung unterschiedlichster Kleinstlebensräume für Insekten auch in der Agrarlandschaft gesichert werden soll, gehört zu einem der aktuellen Handlungsfelder (vgl. MU Niedersachsen 2020).
  • Ein weiteres Ziel des Niedersächsischen Weges, das mit dem Projekt gefördert werden soll, ist die flächendeckende Beratung der Landwirt*innen für einen verbesserten Biotop- und Artenschutz bis 2025 (Punkt 8 des Niedersächsischen Weges). Eine solche Beratung soll in Kooperation mit der Landwirtschaftskammer, anderen Beratungsträger*innen und dem Naturschutz aufgebaut werden. Lokale Projekte sollen gemeinsam mit den Landwirt*innen erarbeitet und Strukturen gestaltet werden.

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