Der Schutz der Moore in Deutschland ist gesetzlich verankert. Nach §30 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Mooren führen, verboten. Doch es gibt Ausnahmen: Die Verwaltungen können bestimmte Handlungen zulassen, wenn für einen Ausgleich gesorgt wird. Die Art und der Umfang des Ausgleiches ist stark von der zuständigen Behörde abhängig.
Erste Schritte: Die Moorschutzprogramme
In den Jahren 1981, 1986 und 1994 wurden die Moorschutzprogramme I, II und III erlassen. Der industrielle Torfabbau auf noch nicht kultivierten (also mehr oder weniger naturnahen) Hochmoorflächen ist mit dem Moorschutzprogramm I bis in das Jahr 2040 hinein geregelt. Hierunter fallen auch Landesflächen.
Der Bedarf an Torfsubstraten insbesondere im Erwerbsgartenbau ist ungebrochen. Ersatzstoffe (z.B. Terra Preta) werden nach wie vor in zu geringem Maße genutzt. Der Umstieg auf Ersatzsubstrate ist aufgrund von Qualitätsmängel, problematischer Inhaltsstoffe und zu hoher Preise nicht gelungen und muss dringend vorangetrieben werden. Als Konsequenz daraus wächst die Menge des Imports von Torf, z.B. aus dem Baltikum. Das wiederum bedeutet, dass dort Moore mit einem hohen ökologischen Wert zerstört werden.
Die Maßnahmen der Moorschutzprogramme haben auch dem Birkhuhn nicht mehr helfen können: Es ist aus allen Hochmoorlebensräumen verschwunden. Auch der Goldregenpfeifer hat es schwer. Watvögel, Libellen, Schmetterlinge und der Kranich finden hingegen durchaus verbesserte Bedingungen vor.
Das Programm "Niedersächsische Moorlandschaften"
Das Programm „Niedersächsische Moorlandschaften“ des Umweltministeriums aus dem Jahr 2016 hat eine Renaturierung von Mooren, den Erhalt und Schutz naturnaher Moore, moorschonendere Bewirtschaftungsmethoden und den Erhalt und Förderung der Artenvielfalt zum Ziel. Es stellt die Grundlage für das niedersächsische Moormanagement und einen intensiveren Moorschutz dar. Zudem wird beschrieben, wie die Umsetzung auf Landes-, Regional- und Kommunalebene geschehen soll.
Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen
Im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) wird die Nutzung von Siedlungsflächen, Verkehrswegen, Rohstoffgewinnung und Landwirtschaft geregelt. Möglichkeiten des Moorschutzes wurden im aktuellen Programm verfehlt: Die Vorranggebiete für Torferhaltung wurden von rund 100.000 Hektar auf nur 40.000 Hektar reduziert, eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung von ehemaligen Moorböden erlaubt. Die Möglichkeit, die Moorentwicklung voranzutreiben und kostengünstig klimaschädliche Gase zu speichern, wurde damit aufgegeben.
Zur Erreichung der Klimaziele müssen in dem 2016 verabschiedeten LROP neue Wege im Umgang mit Moorschutz und Torfersatz beschritten werden. Das könnten der Anbau von Paludikulturen und das Torfmoosfarming sein. Einen Import von Torf vor allem aus dem Baltikum lehnt der BUND hingegen ab, weil dort wertvolle Moore zerstört werden, was den globalen Klimazielen entgegensteht.
Fördermittel
Im niedersächsischen Förderprogramm "Klimaschutz durch Moorentwicklung" stehen rund 35 Mio. € für Projekte zur Wiedervernässung, aber auch Vorhaben zur klimaschonenden Bewirtschaftung von Mooren zur Verfügung. Es beinhaltet beispielsweise Möglichkeiten, Landwirten die Umstellung auf eine klimaschonende Wirtschaftsweise auf Moorböden zu ermöglichen (Paludikultur).