Für die Umsetzung des ‚guten Zustands‘ der Gewässer hatte die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (kurz WRRL) ursprünglich das Jahr 2015 als Frist gesetzt. Deutschland und auch das Land Niedersachsen haben die Möglichkeit, die Frist zu verlängern, für die Mehrzahl der Gewässer in Anspruch genommen. Ob ein ‚guter Zustand‘ bis zu den nächsten Zieletappen in 2021 und 2027 erreicht werden kann, ist fraglich.
Die Umsetzung der WRRL ist eine der größten Chancen für den Gewässerschutz. Allerdings zeichnet sich jetzt bereits ab, dass die Umsetzung schleppend verläuft und Ausnahmen überstrapaziert werden sollen. Dabei benötigen fast alle Gewässer zusätzlichen Schutz!
Was genau will die Wasserrahmenrichtlinie?
Die Qualitätsziele der WRRL lauten:
- ein weitgehend natürliches Vorkommen von Pflanzen und Fischen in den Gewässern;
- die Durchgängigkeit von Bächen und Flüssen für alle Lebewesen;
- sanierte, naturnahe und naturbelassene Uferzonen;
- Schadstoffkonzentrationen innerhalb der Grenzwerte.
Zudem gilt, dass der heutige Zustand der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers – bis auf wenige, streng geregelte Ausnahmen – ab sofort nicht mehr verschlechtert werden darf. Es besteht darüber hinaus die Pflicht, Maßnahmen, die den Zustand unserer Gewässer verbessern, umzusetzen.
Um diese Ziele zu erreichen, werden für jedes Flussgebiet ein Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm erstellt, mit dessen Maßnahmen die Ziele der WRRL bis zum Jahr 2027 erfüllt werden sollen. Niedersachsen hat Anteile an den Flussgebieten Elbe, Weser, Ems und Rhein.
Bei der Umsetzung der WRRL hat auch die Beteiligung der Öffentlichkeit einen hohen Stellenwert. Der BUND Niedersachsen hat seine Anregungen und seine Kritik bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne eingebracht.
Schlechte Bilanz für Niedersachsen
Bisher hat die Mehrzahl der niedersächsischen Gewässer die Ziele der WRRL verpasst. Die Bilanz ist ernüchternd: Nur 2 Prozent der niedersächsischen Fließgewässer haben den Zielzustand erreicht. In mehr als der Hälfte der Grundwasserkörper in Niedersachsen ist der Nitrat-Wert überschritten. Besonders schlecht steht es um die Übergangs- und Küstengewässer, die allesamt den guten Zustand verfehlen.
Der BUND mahnt daher an, dass ein erheblicher Handlungsbedarf für die Sanierung unserer Gewässer besteht und die Herausforderungen dringend und entschiedener angegangen werden müssen, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Ein „Weiter so“ kann und wird auch bis zum Jahre 2027 nicht zielführend sein. Der BUND fordert daher, dass die WRRL endlich konsequent umgesetzt wird.