BUND Landesverband Niedersachsen

Der BUND fordert von den Verantwortlichen:

  1. Das Verbesserungsgebot und das Verschlechterungsverbot müssen flächendeckend durchgesetzt werden, v.a. durch politischen Willen, klare Regeln, mehr Personaleinsatz und spürbare Sanktionen.
  2. Umweltschädliche Subventionen müssen abgebaut und gewässerunverträgliche Wassernutzungen finanziell belastet werden
  3. Die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer von der Quelle bis zur Küste muss bis 2021 zur Sicherung der Biodiversität und der Umsetzung der WRRL hergestellt werden.
  4. Verunreinigungen aller Art müssen bereits am Belastungsursprung auf ein gewässerverträgliches Maß eingeschränkt werden, auch um die Ziele für den Meeresschutz zu erreichen. Insbesondere sind die Einträge an Stickstoff, Phosphor, gefährlichen Substanzen, Mikroschadstoffen, Plastik sowie Wärmebelastungen deutlich zu vermindern. Verbindliche Minimierungs-und Phasing-Out-Pläne sind zu erstellen und umzusetzen.
  5. Der landwirtschaftliche Stickstoffüberschuss muss unter Einbeziehung der Gärreste und atmosphärischer Verluste in der Flächenbilanz deutlich auf 30 Kilo pro Hektar und Jahr und lokal ggf. weitergehender reduziert werden. Bei der Novelle der Düngeverordnung muss die Brutto-Hoftorbilanz eingeführt werden. Auch die weiteren Forderungen des gemeinsamen Eckpunktepapiers der Umweltverbände vom Oktober 2014 sind zu berücksichtigen. Auf Mineraldünger und Pestizide sind Steuern oder Abgaben zu erheben.
  6. Für jeden verunreinigten oder gefährdeten Grundwasserkörper sind verbindliche Sanierungspläne vorzulegen.
  7. Allen Gewässern müssen gewässertypspezifische Entwicklungsflächen zur Verfügung gestellt werden, z.B. durch die flächendeckende Anlage ungenutzter oder extensiv genutzter Uferrandstreifen und die Reaktivierung von Auen. Dies dient dem Hochwasserschutz, der WRRL und den Zielen des Naturschutzes.
  8. Flächen im öffentlichen Eigentum müssen prioritär im Sinne der öffentlichen Daseinsfürsorge für die Verhinderung weiterer Verschlechterungen des Zustandes von Gewässern und Grundwasser und für Verbesserungsmaßnahmen eingesetzt werden.
  9. Kein Neubau von Wasserkraftanlagen. Aufstau und Nutzung der Wasserkraft an freifließenden Strecken als auch an energetisch nicht genutzten Querbauwerken muss verboten werden. Die Förderung der Wasserkraftnutzung durch das EEG muss eingestellt werden. Statt Reaktivierung soll ein Programm zum Rückbau gestartet werden. Der Rückbau bestehender Wehre und kleiner Wasserkraftanlagen (< 1000 KW) sollte förderfähig sein.
  10. Auch Wasserstraßen müssen die Ziele der WRRL erreichen. Dafür sind bestehende Regelungsdefizite zu beheben und Zuständigkeitsfragen eindeutig und umgehend zu klären.
    Unter anderem muss das geplante Bundesprogramm Blaues Band Deutschland mit ausreichenden finanziellen Mitteln und Personal ausgestattet werden.
  11. Eine qualifizierte Öffentlichkeitsbeteiligung auf allen Ebenen ist flächendeckend sicher zu stellen. Dafür sind geeignete Strukturen und Prozesse aktiv und langfristig, auch über finanzielle Unterstützung, zu fördern. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist ein zeitnaher und gebührenfreier Zugang zu verständlichen und nachvollziehbaren Informationen.

 

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