- Der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht. Flächendeckende Bejagung ist kein Ersatz für Herdenschutz. Problematische Wölfe können nach geltender Rechtslage per Ausnahmegenehmigung getötet werden, wenn sie ordnungsgemäße Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Der Abschuss solcher Wölfe soll durch Fachkräfte erfolgen. Die Länder müssen dafür professionelle Strukturen fördern.
- Es braucht mehr professionelle Herdenschutzberatung in den Ländern sowie Zugang zu Erfahrungsberichten. Das neu eingerichtete bundesweite Herdenschutzzentrum muss finanziell und personell angemessen ausgestattet und in bestehende Strukturen des Wolfsmanagements eingebunden werden. Innovationen im Herdenschutz müssen unterstützt werden.
- Alle rechtlich möglichen Fördermöglichkeiten müssen durch Bund und Länder ausgeschöpft werden. Dies schließt zusätzlich zu den Materialkosten auch den Arbeitsaufwand für Herdenschutz sowie die laufenden Kosten ein. Diese Förderung soll nicht auf die de-minimis-Pauschale angerechnet werden, da es sich hier nicht um einen Wettbewerbsvorteil handelt. Die Beantragung von Fördergeldern für Herdenschutz muss vereinfacht und die Bearbeitung der Anträge beschleunigt werden.
- Benötigt wird eine bundesweit einheitliche Statistik über Rissereignisse an Weidetieren mit Angaben zum Zustand des Herdenschutzes für eine objektive Bewertung von Schadensfällen und bessere Vergleichbarkeit.
- Die wirtschaftliche Situation der Weidetierhaltenden muss nachhaltig verbessert werden. Es braucht bessere Vermarktungsmöglichkeiten und angemessene Preise für die erzeugten Produkte und Ökosystemdienstleistungen.