BUND Landesverband Niedersachsen
Wolf. Foto: Meli1670 - Melanie

Konflikte und Lösungen

Der Rückkehr des Wolfes in Niedersachsen ist umstritten. Weidetierhalter fürchten um ihre Tiere und manche Jäger sehen in ihm einen Konkurrenten. Ein Nebeneinander von Mensch und Wolf erfordert viel Aufklärungsarbeit und den konsequenten Einsatz erprobter Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren.

Der Wolf war Jahrhunderte lang aus unserer Kulturlandschaft verschwunden. Die Menschen haben verlernt, mit den Wölfen zu leben. Seine Rückkehr stellt die Weidetierhaltung ohne Zweifel vor große Herausforderungen. Fast 20 Jahre Erfahrung in Ostdeutschland zeigen jedoch, dass ein Zusammenleben von Wolf und Mensch heute möglich ist. Das erfordert von uns allen die Bereitschaft umzudenken, etwa beim Herdenschutz. Der BUND arbeitet intensiv daran mit, für ein Zusammenleben mit dem Wolf Lösungen zu finden, die auch für die Nutztierhalter tragbar sind. Um  Ängste und Vorurteile  der Menschen auszuräumen, ist es wichtig, Aufklärungsarbeit zu leisten und in den Bundesländern Managementpläne für den Wolf aufstellen, in denen Hilfen und Entschädigungen für Tierhalter geregelt werden.

Weidehaltung sichern

Das Beutespektrum der heimischen Wölfe reicht von Reh-, Rot- und Schwarzwild über Hasen bis hin zu Mäusen und Vögeln. Wenn Weidetiere nicht ausreichend geschützt sind, kann es aber auch zu Übergriffen auf Schafe, Ziegen und Jungrinder kommen. Durch die Verwendung von wolfssicheren Zäunen hat die Zahl der Risse von Nutztieren in den Wolfsgebieten in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Hier muss die Politik den Tierhalter*innen finanzielle Unterstützung anbieten. Der BUND fordert die vollständige Kostenübernahme für Herdenschutzmaßnahmen durch die öffentliche Hand, unbürokratische Entschädigungszahlungen bei Rissen und die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Schäfer*innen, z. B. durch die Einführung einer Weidetierprämie.

Die Koexistenz von Wolf und Weidewirtschaft ist machbar, wenn der politische Rahmen stimmt. Das Niedersächsische Umweltministerium hat im November 2020 eine neue Wolfsverordnung erlassen. Sie enthält Regelungen zum Umgang mit problematischen Wölfen. Aus Sicht des BUND ist diese Verordnung allerdings nicht mit EU-Recht vereinbar. Anders das Niedersächsische Wolfskonzept, das bis dahin die Grundlage für den Umgang mit dem Wolf bildete. An seinem Wolfskonzept sollte Niedersachsen weiterhin festhalten. Für alle Regelungen ist es erforderlich, dass das Wolfsbüro als Ansprechpartner zur Verfügung steht und dafür personell ausreichend ausgestattet ist. Entschädigungszahlungen bei Wolfsübergriffen sowie finanzielle Hilfen beim Herdenschutzsind in der „Richtlinie Wolf“ geregelt.

Abschuss ist kein Ersatz für Herdenschutz

Für nicht ausreichend gesicherte Weidetiere wie Schafe und Jungrinder stellt der Wolf in Niedersachsen zweifelsohne eine Gefahr dar. Dabei ist die extensive Beweidung die natur- und tierschutzgerechteste Form der Landnutzung, ihre Leistungen für Natur und Landschaft sind unersetzlich. Diese Form der Beweidung muss dringend erhalten und weiter ausgebaut werden. Wolfsabschüsse sind aber kein Ersatz für Herdenschutz. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt schon heute den Abschuss einzelner Wölfe, die eine Gefahr für Menschen sind oder sehr erhebliche Schäden anrichten. Eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz ist daher aus Sicht des BUND weder notwendig noch zielführend.

Abschüsse dürfen ausschließlich nach fachlichen Kriterien erfolgen. Eine Obergrenze lehnt der BUND strikt ab. Um die Weidewirtschaft auch in Zukunft zu sichern, muss der Staat den Herdenschutz und eine Entschädigung bei Wolfsrissen zu 100 Prozent übernehmen, solange es keine private Vorsorge durch Riss-Versicherungen gibt. Die Europäische Kommission hat am 8. November 2018 entschieden, dass Investitionen in Vorsorgemaßnahmen gegen Risse von Weidetieren durch Wölfe zu 100 Prozent durch die Länder finanziert werden können, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gilt. Zudem gilt es, den Herdenschutz fest in der Ausbildung von Nutztierhaltern zu verankern.  

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