Am 8. Juli 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil über den Planfeststellungsänderungs- und -ergänzungsbeschluss zur Planfeststellung des Neubaus des siebten Abschnitts der Bundesautobahn 39 verkündet. Damit ist der Beschluss nun bestandskräftig und der siebte Teilabschnitt der A39 kann gebaut werden.
Der BUND Niedersachsen hält dennoch an seiner Kritik an dem Vorhaben fest. Das Urteil stellt zwar die rechtliche Zulässigkeit des Bauabschnitts fest. Aus naturschutzfachlicher Sicht handelt es sich bei der A39 dagegen weiterhin um ein ökologisch hochproblematisches Infrastrukturprojekt, das sich gravierend auf Natur, Landschaft und Artenvielfalt auswirken wird.
Der siebte Bauabschnitt verläuft unter anderem direkt durch den seltenen Lebensraumtyp „Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen“. Die Fläche zeichnet sich durch einen hohen Totholz-Anteil, einen teilweise sehr alten Baumbestand sowie ein Vorkommen von Hirschkäfern und möglicherweise des sehr seltenen Heldbocks aus.
Darüber hinaus sind infolge des Autobahn-Neubaus Einträge von Tausalz und weiterer Schadstoffe in das Grundwasser zu erwarten. Aus dem betroffenen Grundwasserkörper wird unter anderem das Vogelmoor gespeist, ein grundwasserabhängiges Niedermoor, das als FFH- und Naturschutzgebiet geschützt ist.
Der Planänderungsbeschluss stützt sich zudem an einigen Stellen auf sehr alte Daten, Leitfäden und Arbeitshilfen. Zwischenzeitliche Veränderungen hinsichtlich der vorkommenden Arten und Biotope, etwa aufgrund von Renaturierungsmaßnahmen im Vogelmoor, sind nach Ansicht des BUND Niedersachsen nicht hinreichend beachtet worden. Trotz rechtlicher Zulässigkeit können negative Auswirkungen auf die vorhandenen Arten und Biotoptypen, wie Beschädigungen oder Zerstörungen von Lebensstätten, nicht ausgeschlossen werden.
Auch wenn das Vorhaben nun rechtlich abgesichert ist, bleibt der BUND Niedersachsen bei seiner Einschätzung, dass sowohl der siebte Bauabschnitt als auch die A39 als Ganzes den Zielen des Natur- und Artenschutzes entgegenstehen.
