BUND Landesverband Niedersachsen

Besser keine Novelle als eine schlechte Novelle! BUND Niedersachsen lehnt eine Reduzierung von Gewässerrandstreifen ab

27. April 2017 | Artenschutz (NI), Landwirtschaft, Lebensräume, Wasser, Flüsse, Meere (NI), Umweltpolitik (NI), Flüsse & Gewässer, Meere

Die Landesregierung entscheidet dieser Tage über die Breite der Randstreifen an Gewässern 3. Ordnung in der Novelle zum niedersächsischen Wassergesetz. „Das novellierte Bundeswassergesetz sieht aus gutem Grund einen 5 Meter breiten Randstreifen an Gewässern 3. Ordnung zum Schutz der Bäche als Richtgröße vor“, so BUND-Landesgeschäftsführer Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler. Der BUND Niedersachsen fordert zur Reduzierung der Einträge von der Niedersächsischen Landesregierung in Anerkennung der katastrophalen Umweltsituation und viel zu hoher Gewässerbelastungswerte 10 Meter breite Randstreifen entlang Gewässern 3. Ordnung.

„Der Mindeststandard ist die Umsetzung des Richtwertes des Bundeswassergesetzes“, betont Bodenstein-Dresler. „Im Falle einer Unterschreitung dieses Richtwertes hieße das für den BUND: Besser keine Wassergesetznovelle als eine schlechte Novelle!“

In Niedersachsen sind rund 98 % der Oberflächengewässer entgegen der gesetzlichen Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie in keinem guten Zustand. Mehr als die Hälfte der Grundwasserhorizonte in Niedersachsen sind mit Nitraten überlastet und mit weiteren Schadstoffen belastet. Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erfordert zudem eine deutliche Reduzierung der Nährstoffeinträge über die Flüsse in die Nordsee. Die EU-Kommission hat wegen des Verstoßes gegen die Einhaltung der gesetzlichen Normen bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Das kann mehrere 100.000 € Strafzahlung pro Tag bedeuten.   

 

Pressekontakt:
Dr. Tonja Mannstedt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, BUND Landesverband Niedersachsen
Tel. (0511) 965 69 - 31
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