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Der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht! BUND Niedersachsen kritisiert Planungen der Landesregierung

27. Oktober 2021 | Artenschutz (NI), Wolf (NI)

Wolf. Foto: Meli1670 - Melanie Wolf.  (Meli1670 / Pixabay.com / Creative Commons )

Der BUND Niedersachsen kritisiert die Planungen der Landesregierung, den Wolf und den Goldschakal in das Niedersächsische Jagdgesetz aufzunehmen. Die Fraktionen von FDP sowie SPD und CDU haben entsprechende Änderungsanträge eingereicht, die heute im zuständigen Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz beraten werden. Der BUND fordert stattdessen langfristige Lösungen, die die Existenz der Weidetierhaltung und der Wölfe sichern.

„Eine Aufnahme des Wolfes in das Niedersächsische Jagdgesetz lehnt der BUND entschieden ab“, sagt Axel Ebeler, stellvertretender BUND-Landesvorsitzender. „Der Wolf ist eine nach europäischem Recht streng geschützte Art. Es ist bereits heute auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes möglich, problematische Individuen mit Ausnahmegenehmigungen zu entnehmen. Eine Erweiterung des Jagdgesetzes ist daher weder notwendig noch zielführend.“ Mit einer Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht entstehe der falsche Eindruck, dass mehr Wölfe abgeschossen werden dürfen. Da die Art aber weiterhin einer ganzjährigen Schonzeit unterliegt, muss wie bisher im Einzelfall eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Eine Aufnahme des Goldschakals in das Niedersächsische Jagdrecht – auch nur präventiv – lehnt der BUND ebenfalls ab. Die Art ist durch Klimaverschiebungen eingewandert. Sie wird nicht in der EU-Liste invasiver Arten aufgeführt, sehr wohl aber im Anhang V der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: Deutschland ist verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand dieser Art durch geeignete Maßnahmen zu sichern. Ein solcher Zustand ist erst gegeben, wenn die Art den ihr zur Verfügung stehenden Lebensraum vollständig besiedelt. Eine präventive Aufnahme ins Jagdrecht ist laut BUND daher nicht angezeigt.

Der BUND äußert zudem Kritik am geplanten Gutachten von Umweltminister Olaf Lies zum Erhaltungszustand des Wolfes in Niedersachsen. Der günstige Erhaltungszustand ist ein unbestimmter Rechtsbegriff aus der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Er gilt für Lebensraumtypen und Arten zur Bewertung innerhalb einer biogeographischen Zone eines Staates und wird im Rahmen der Berichtspflicht der Nationalstaaten an die Europäische Union festgelegt. „Es gibt keinen günstigen Erhaltungszustand eines einzelnen Bundeslandes“, betont Ebeler. „Der Versuch, allein für das Land Niedersachsen einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu definieren, um damit eine künstliche Obergrenze für den Bestand hierzulande festzulegen, ist unsinnig. Vorstöße dieser Art helfen weder dem Artenschutz noch den Weidetierhaltenden. Wir brauchen nicht mehr Wolfsabschüsse, sondern eine vollständige, unbürokratische Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen durch das Land, um Weidetiere dauerhaft zu schützen.“

Hintergrund:

Wölfe sind nach Naturschutzrecht sowohl national als auch international streng geschützte Tiere. Die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie schreibt die Durchführung besonderer Schutzmaßnahmen und die Einrichtung von Schutzgebieten für den Wolf vor. Dabei ist es Aufgabe der Bundesländer, mit einem Wolfsmanagement für ein konfliktarmes Nebeneinander von Wolf und Mensch zu sorgen.

Einen 5-Punkte-Plan für langfristige Lösungen im Konflikt zwischen Weidtierhaltung und der Rückkehr der Wölfe hat der BUND zusammen mit der Plattform Weidetierhaltung und Wolf im September 2021 veröffentlicht: Weidetierhaltung & Wolf in Deutschland (bund.net)

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