Grundsatzurteil für den Gewässerschutz: DUH gewinnt Klage für sauberes Wasser in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen

22. November 2023

Die Ems heute - Steinschüttungen, Schlick und monotone Ufer. Foto: Jochen Mölder Die Ems heute - Steinschüttungen, Schlick und monotone Ufer. Foto: Jochen Mölder

  • Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verfehlen seit Jahren gesetzliche Nitratgrenzwerte im Ems-Gebiet, Nitrat im Wasser ist schädlich für Gesundheit und biologische Vielfalt
  • Oberverwaltungsgericht gibt Klage Recht – Maßnahmen zum Grundwasserschutz müssen verschärft werden

Die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen müssen ambitioniertere Maßnahmen gegen die massive Nitratbelastung im Ems-Gebiet ergreifen und die Wasserqualität konkret verbessern. Das urteilte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht und gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. Der BUND hat die Klage unterstützt.

Der gute chemische Zustand des Grundwassers, der nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie bereits seit dem Jahr 2015 einzuhalten war, wird im Ems-Gebiet aufgrund zu hoher Nitratwerte drastisch verfehlt. Da Nitrat im Trinkwasser gesundheitsschädlich ist, gefährdet dies die Versorgung mit sicherem Trinkwasser. Grund der Belastung ist unter anderem die Massentierhaltung und die Überdüngung mit Gülle. Die Umweltverbände fordern die beiden Landesregierungen dazu auf, wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffüberschüsse im Ems-Gebiet zu ergreifen, zum Beispiel durch eine Senkung der Tierzahlen.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH: „Heute ist ein guter Tag für den Grund- und Trinkwasserschutz. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts müssen die Landesregierungen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Maßnahmen ergreifen, um geltende Grenzwerte für gesundes und sauberes Wasser schnellstmöglich einzuhalten. Seit Jahren liegen die Nitratwerte im Ems-Gebiet weit oberhalb der erlaubten Grenzwerte für Grund- und Trinkwasser. Wir brauchen hier und heute eine Trendumkehr. Das Urteil des Gerichts sichert nun endlich dem Trinkwasserschutz Vorrang vor den Profitinteressen der Fleischindustrie, die ursächlich ist für die Überdüngung durch zu viele Tiere auf zu wenig Fläche. Damit steht nun ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum nachhaltigen Umbau der Tierhaltung.“

Rechtsanwältin Caroline Douhaire vertritt die DUH: „Das Oberverwaltungsgericht hat heute ein wegweisendes Urteil gefällt. Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass die Einhaltung der verbindlichen Qualitätsziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden darf. Was die Verwaltungsgerichte in den Luftreinhalteklagen der DUH in Bezug auf die Luftverschmutzung bereits festgestellt hatten, gilt damit auch für die Reinhaltung des Wassers: Es sind wirksame Maßnahmen zur fristgerechten Erreichung verbindlicher EU-Umweltziele zu ergreifen.“

Tonja Mannstedt, Geschäftsführerin des BUND Niedersachsen: „Die Entscheidung stärkt den Gewässerschutz in Deutschland. Jetzt sind die Länder gefragt, zum Schutz unserer Gewässer entschiedener zu handeln. Nur mit einem wirksamen Maßnahmenpaket für das Ems-Gebiet kann sichergestellt werden, dass die Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser schnellstmöglich eingehalten werden: Dafür müssen insbesondere die Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlicher Nutzung reduziert werden und Kontrollen stringent durchgeführt werden. Landwirt*innen dürfen bei der Umsetzung der sich aus dem Urteil ergebenden betrieblichen Anpassungen nicht allein gelassen werden, sondern müssen fair für ihre gesellschaftlichen Leistungen mit einer entsprechenden Förderpolitik und Erzeugerpreisen honoriert werden.“

Hintergrund:
Deutschland tut seit Jahren zu wenig für den Schutz seiner Gewässer und des Grundwassers. Obwohl das EU-Recht schon seit über dreißig Jahren eine Reduktion der Nitratbelastung des Grundwassers vorschreibt und nach der EU-Wasserrichtlinie einen guter Grundwasserzustand bis 2015 zu verwirklichen war, ist die Erreichung dieses Ziels noch immer in weiter Ferne. Das Gericht hat die Begründung der Länder für die Zielverfehlung nicht durchgehen lassen. Es stellt fest, dass die Länder zur Zielerreichung verpflichtet sind und jetzt wirksamere Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers ergreifen müssen. Bereits 2018 hat die DUH das Recht auf Sauberes Wasser bei der Bundesregierung und 2019 bei den Ländern NRW und Niedersachsen eingeklagt. In der Zwischenzeit haben Bund und Länder neue Maßnahmen zur Reduzierung der Düngung ergriffen. Diese reichen aus Sicht der DUH jedoch noch nicht aus, um saubere Gewässer sicherzustellen. Das heutige Urteil stellt ein Stoppschild gegen weitere Verschlechterungen des Grundwasserzustands auf.

Weitere Informationen:
Zur Begründung des Oberverwaltungsgericht Niedersachsen | Beschl. v. 21.11.2023, Az.: 7 KS 8/21

Kontakt:
Carl-Wilhelm Bodenstein-Dresler, Vorstandsmitglied BUND Landesverband Niedersachsen, Carl-Wilhelm.Bodenstein-Dresler(at)nds.bund.net
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH, mueller-kraenner(at)duh.de
Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin Geulen & Klinger, douhaire(at)geulen.com

BUND-Pressestelle:
Elisabeth Schwarz, Tel. (0511) 965 69 – 32, Mobil (01515) 33 111 88, presse(at)nds.bund.net, www.bund-niedersachsen.de

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