Kein Salz in Fließgewässern und Grundwasser! - BUND fordert Lösung für die Kali-Althalde in Giesen

23. Mai 2025 | Artenschutz (NI), Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Umweltpolitik (NI)

Salzeinleitung. Foto: Flussbilder.de Salzeinleitung. Foto: Flussbilder.de

Aktuell fließt kein Salzwasser von der Kalihalde bei Giesen im Landkreis Hildesheim mehr in die Innerste – die 1995 erteilte Einleiterlaubnis ist Ende 2023 ausgelaufen. Jetzt will die K+S AG das Salzwasser wieder über den Fluss entsorgen und hat eine neue wasserrechtliche Erlaubnis beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) beantragt. Der BUND warnt: Die Wiederaufnahme der Einleitung beeinträchtigt das Leben im Wasser erheblich und gefährdet das gesetzlich vorgegebene Ziel, einen guten ökologischen Zustand der Innerste zu erreichen. In einer aktuellen Stellungnahme fordert der Umweltverband nachhaltige Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung – zum Schutz von Wasser und Grundwasser.

Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachsen: „Mit dem neuen Antrag von K+S besteht das ernsthafte Problem der Versalzung unserer Gewässer fort. Wir fordern, die massive Gewässerbelastung bereits an der Quelle zu stoppen, indem die alte Kalihalde abgedeckt oder ganz beseitigt wird. Dies muss durch Auflagen des LBEG abgesichert werden. Zudem muss die Behörde ihrer Verantwortung für den Schutz von Flüssen gerecht werden und die Grenzwerte für Salze anpassen.“

Wenn Regen auf die Kalihalde trifft, entsteht Salzlauge. Diese wird zum Teil aufgefangen und soll laut Antrag von K+S künftig wieder in die Innerste eingeleitet werden. Teilweise versickert die Lauge jedoch unerlaubt im Boden und versalzt das Grundwasser. In der Region zwischen Giesen, Ahrbergen und Sarstedt kann es dann nicht mehr für die Bewässerung von Feldern genutzt werden. 

Der BUND führt in seiner Stellungnahme aus, dass die Überwachungswerte für den Salzgehalt die Innerste zu hoch angesetzt sind. Statt pauschaler Orientierungswerte, die unabhängig vom Gewässertyp – ob kleiner Bergbach oder großer Strom – gelten, können durch neuere wissenschaftliche Studien spezifische Grenzwerte angewendet werden. Für die Innerste müssten laut BUND niedrigere, auf die dortigen Verhältnisse abgestimmte Überwachungswerte für drei Salzarten angewendet werden. Im Fall der Erlaubnis soll nun zumindest nicht nur die Einleitung von Chlorid überwacht, sondern auch die Konzentration von Kalium- und Magnesiumsalzen im Wasser begrenzt werden. Das ist ein Fortschritt, denn diese beiden Salze sind deutlich toxischer für das vielfältige Leben im Wasser als Chlorid. Eine dauerhafte Lösung für den Schutz von Innerste und Grundwasser ist das jedoch nicht – denn die Ursache der Salzwasserbelastung, die Althalde, bleibt.

Matthias Köhler, Vorsitzender der BUND Kreisgruppe Hildesheim: „Jede Entscheidung über die Zukunft des Bergwerkes ist besser als die mit der Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis verbundene Fortsetzung der Hängepartie. Der Planfeststellungsbeschluss zur Wiederinbetriebnahme des Bergwerks in Giesen enthält einen - wenn auch viel zu langfristigen - Zeitplan für die Abdeckung der Althalde. Wenn K+S die Pläne der Wiederinbetriebnahme endgültig ad acta legt, könnte ein Teil der Althalde zurück in das nicht mehr benötigte Bergwerk gebracht und der Rest bei dessen Flutung aufgelöst und eingespült oder abgedeckt werden.“

Der BUND sieht es als unerlässlich, dass das LBEG die Erlaubnis mit Auflagen zur Verringerung des Haldenwasseranfalls und zur Abdeckung der Althalde versehen muss. Keinesfalls dürfen die Lebensräume Innerste, Leine und auch das Grundwasser für lange Zeit mit Salzwasser belastet werden.
 

BUND-Pressestelle:
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