Verwaltungsgericht Hannover erklärt wasserrechtliche Erlaubnis für rechtswidrig und nicht vollziehbar
Das Verwaltungsgericht Hannover hat in der Klage des BUND Landesverbandes Niedersachsen gegen das Landesamt für Bergbau Energie und Geologie (LBEG) entschieden, dass der K + S Konzern Salzwasser aus dem Bergwerk Siegfried Giesen nicht auf Grundlage der 2019 erteilten wasserrechtliche Erlaubnis in die Innerste einleiten darf. Die Erlaubnis sei rechtswidrig und nicht vollziehbar. Dies ist dem kurzen Tenor des Urteils zu entnehmen, der nach zweitägiger Verhandlung bekannt wurde.
Die K + S AG hatte die Erlaubnis zur Wiederinbetriebnahme des Kalibergwerks in Giesen 2019 im Planfeststellungsverfahren erhalten. Sie hätte es dem Konzern ermöglicht, Salzwasser sowohl von der bestehenden Althalde als auch von der beim Neubetrieb geplanten Neuhalde in die Innerste zu leiten. Der BUND Landesverband Niedersachsen hat gegen die Erlaubnis geklagt, weil sie das Leben im Wasser nicht ausreichend vor den schädlichen Wirkungen der Salzeinleitung schützt.
Dr. Tonja Mannstedt, Geschäftsführerin des BUND Niedersachsen, betont: „Die Salzbelastung wirkt sich negativ auf die Innerste, die Leine und damit auf das Natura-2000-Gebiet ‚Leineaue zwischen Ruthe und Hannover‘ aus. Natura-2000-Schutzgebiete sollen deutschlandweit besondere natürliche Lebensraumtypen und gefährdete Arten schützen. Mit unserer Klage wollen wir sicherstellen, dass die industrielle Salzeinleitungen nicht verhindern, dass die Leine im FFH-Gebiet den von der entsprechenden EU-Richtlinie angestrebten guten Erhaltungszustand und die Innerste das von Wasserrahmenrichtlinie vorgegebene gute ökologische Potential erreichen können.“
Welche der vom BUND angeführten Gründe zur Rechtswidrigkeit der Erlaubnis geführt haben, wird sich erst aus der ausführlichen Urteilsbegründung ergeben. Fest steht aber schon jetzt: Die Innerste wird auch in der nächsten Zeit unbelastet von Salzeinleitungen aus Giesen bleiben. Denn die K+S AG verfügt derzeit über keine gültige Erlaubnis für entsprechende Einleitungen. Die Genehmigung für Einleitungen von der Althalde ist Ende 2023 ausgelaufen. Die vom BUND beklagte und jetzt für rechtswidrig erklärte Erlaubnis gilt ausschließlich im Zusammenhang mit der Wiederinbetriebnahme des Bergwerks. Für die Einleitung von der Althalde hat K+S deshalb 2025 eine neue Erlaubnis beantragt. Über diesen Antrag muss das LBEG noch entscheiden. Auch in diesem Verfahren hat der BUND Stellungnahmen abgegeben, um einen besseren Schutz des Lebens im Wasser zu erreichen.
Bei seinem Klageverfahren wurde der BUND-Landesverband maßgeblich von seiner BUND-Gruppe vor Ort unterstützt. Matthias Köhler von der Kreisgruppe Hildesheim ergänzt: „Dass das Gericht die Erlaubnis nun für rechtswidrig erklärt hat, ist ein wichtiger Erfolg für den Schutz unserer Flüsse. Als BUND Hildesheim haben wir uns vor Ort lange und intensiv gegen die geplanten Salzeinleitungen eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun.“
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