Grove - Abzweig Neugrove in der Region Weser Elbe

Im Projektverlauf von „Kurs auf Blau-Grün“ haben der BUND und die Akteur*innen in den Projekt-Modellregionen Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen für ökologisch wirksame und zugleich praxistauglich zu bewirtschaftende Gewässerränder entwickelt. Bestehende Förderinstrumente, insbesondere der Förderrichtlinien sowie der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wurden geprüft und um praxisorientierte Empfehlungen ergänzt. Ziel waren praxisnahe, unbürokratische und ausreichend attraktive Förderangebote, die über einen reinen Ertragsausgleich hinausgehen und echte finanzielle Anreize schaffen. Bei freiwilligen Maßnahmen sollte zudem der Verlust von Flächenprämien berücksichtigt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt war die bessere Vereinbarkeit von Biodiversitätsmaßnahmen und Gewässerunterhaltung. Bestehende Nutzungskonflikte zwischen Unterhaltungsmaßnahmen und freiwilligen Naturschutzmaßnahmen sollten durch klare Regelungen entschärft werden. Damit Maßnahmen auch bei notwendiger Gewässerunterhaltung, etwa durch auf den Flächen verbliebenes Mahdgut, Räumung oder Befahrung, förderfähig bleiben, ist Rechtssicherheit für die Bewirtschafter*innen erforderlich.

Die Empfehlungen berücksichtigen darüber hinaus unterschiedliche Ebenen – von überregionalen und landesweiten Rahmenbedingungen bis zur Umsetzung vor Ort. Sie richten sich an Politik und Verwaltung, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Naturschutz und weitere beteiligte Akteur*innen. Ziel ist es, Hemmnisse abzubauen, Kooperationen zu stärken und die Umsetzung wirksamer Gewässerrandmaßnahmen im Sinne des Niedersächsischen Weges voranzubringen.

Die Anregungen und Ergebnisse aus dem Baustein „Leitbildentwicklung und Handlungsempfehlungen“ sind in der Broschüre „Handlungsempfehlungen“ veröffentlicht: Gewässerränder gemeinsam gestalten - Handlungsempfehlung aus dem Projekt “Kurs auf Blau-Grün”

Die Handlungsempfehlungen sollen künftig Akteur*innen bei der Maßnahmenplanung unterstützen, die Rahmenbedingungen für die Anlage von Gewässerrandstreifen vereinfachen und die Übertragung auf andere Regionen vereinfachen.

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