Wegweisend könnte die Entscheidung sein, die heute vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig getroffen wurde: Der Planfeststellungsbeschluss für ein 20 Kilometer langes Teilstück der A 20 in Schleswig-Holstein sei «rechtswidrig und nicht vollziehbar». BUND und NABU hatten wegen wasser- und artenschutzrechtlicher Bedenken gegen den Autobahnbau geklagt. Auch die Bundesverwaltungsrichter sahen deutliche Mängel, vor allem beim Schutz von Fischbeständen in angrenzenden Gewässern und Fledermäusen. Über 30.000 Tiere überwintern in den Segeberger Kalkberghöhlen. Zudem verstößt der Bau gegen das Habitatschutzrecht.
Die Entscheidung ist kein Baustopp, nur eine Verschnaufpause für die Natur. Und sie zeigt wieder einmal, dass oft nur Klagen helfen, damit auf Tiere und Pflanzen Rücksicht genommen wird. Diesmal kommt die Natur zu ihrem Recht.
Mehr dazu erfahren Sie in der Pressemitteilung des BUND Landesverbandes Schleswig-Holstein.