BUND Niedersachsen reicht Klage gegen 6. Abschnitt der A 20 bei Bremervörde ein

10. März 2026 | Artenschutz (NI), Fledermäuse (NI), Flüsse & Gewässer, Klimawandel, Lebensräume, Moore, Moore (NI), Mitmachen (NI), Mobilität, Mobilität (NI)

Blick von weit oben auf den Protest gegen die A20. Foto: Fabian Beese. Blick von weit oben auf den Protest gegen die A20. Foto: Fabian Beese.  (Fabian Beese / Fabian Beese)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Niedersachsen hat heute beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den 6. Abschnitt der geplanten Autobahn A 20 eingereicht. Der BUND Niedersachsen bemängelt unter anderem Fehler in der Artenschutzprüfung und die unzureichende Berücksichtigung des Habitatschutzes. Insbesondere wären Moor- und Gewässerökosysteme betroffen, die als natürliche Kohlenstoffsenken eine maßgebliche Rolle für den Klimaschutz spielen. Weitere Mängel treten hinzu.

Susanne Gerstner, Vorsitzende des BUND Niedersachsen: „Die A20 gilt als das umwelt- und klimaschädlichste Neubauprojekt des Bundesverkehrswegeplans. Die geplante Trasse würde unzerschnittene Naturräume zerstören und wertvolle Moorböden zerstören, wodurch Tausende Tonnen CO₂ freigesetzt würden. In Zeiten einer immer sichtbarer werdenden Klimakrise ist der Bau neuer Fernstraßen in wenig besiedelten Gebieten und überwiegend unzerschnittenen Naturräumen für den BUND nicht akzeptabel – zumal wir frühzeitig Alternativen mit einem Bestandsausbau vorgelegt haben, die deutlich weniger Fläche und Ressourcen beansprucht hätten.“

Der 6. Abschnitt der A 20 soll zwischen Bremervörde und Elm auf 12,4 Kilometern Länge entstehen und 20 Brückenbauwerke umfassen. Er verursacht aus Sicht des BUND massive Eingriffe in Moor- und Waldgebiete wie das Kornbecksmoor und das Waldgebiet Höhne. Die Trasse würde die Oste auf einem 276 m langen Bauwerk queren und zahlreiche empfindliche Lebensräume zerschneiden. Der Planfeststellungsbeschluss enthält zudem Mängel in der Abarbeitung des Artenschutzrechts, insbesondere in Bezug auf im Gebiet vorkommende Fledermaus- und Vogelarten.

Auch den Umgang mit Lärm und Lärmschutz sieht der BUND als problematisch an. Durch den Bau und den Betrieb des vierspurigen Autobahnabschnittes würde die Lärmbelästigung von Anwohner*innen signifikant steigen. In der Genehmigung selbst wird festgestellt, dass die verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle an einzelnen Stellen überschritten wird. Trotzdem werden die Betroffenen auf passiven Schallschutz verwiesen. 

Der geplante Abschnitt der A 20 und die fehlgeleitete Verkehrspolitik der Bundesregierung sind auch der Anlass eines Zentralstreiks für eine klimagerechte und sozialverträgliche Mobilitätswende am 14. März 2026, zu dem der BUND zusammen mit Fridays for Future, dem VCD und zahlreichen weiteren Initiativen aufruft. Die Kundgebung beginnt um 14 Uhr auf dem Schlossplatz in Oldenburg. Auch der BUND ist mit Susanne Gerstner vertreten. Nach einem Protestmarsch durch die Innenstadt endet die Demo mit einer Abschlusskundgebung am Schlossplatz. In verschiedenen Städten und Gemeinden der Umgebung starten Zubringerdemos mit dem Fahrrad.

Der Umweltverband führt die Klage mit Unterstützung des Schutz- und Klagefonds gegen die A20 und wird im Verfahren durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig) vertreten.

Mehr Informationen
Protest für wirksamen Klimaschutz


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