BUND Landesverband Niedersachsen

Die Asse

Mit dem Aufbruch ins Atomzeitalter in den 60er Jahren musste auch eine Lösung zur Entsorgung des wachsenden radioaktiven Abfalls gesucht werden. In dem ehemaligen niedersächsischen Salzbergwerk Asse wurde man 1965 fündig. Die Asse wurde zum Paradebeispiel eines leichtfertigen Umgangs mit Atommüll und einer desaströsen Endlagersuche.

Die Schachtanlage Asse, auch Asse II genannt, ist ein ehemaliges Salzbergwerk in Niedersachsen im Höhenzug Asse bei Wolfenbüttel. Für 800 000 Deutsche Mark hatte der Bund die Schachtanlage 1965 erworben und sie umgehend als Forschungsbergwerk deklariert. Ohne jedes Prüfverfahren zur Eignung wurden von 1967 bis 1978 schwach- und mittelradioaktive Abfälle in dem alten Bergwerk eingelagert.  

Billig, leichtfertig und skandalös

Betreiber war die halbprivate Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF) im Auftrag des Bundes. Sorgfältige Anlieferkontrollen oder Einlagerung? Fehlanzeige. Als die zulässigen Grenzwerte 1969/70 überschritten wurden, erhöhte man die Grenzwerte für 10 Prozent der Fässer einfach um das Fünffache. Inzwischen war die Asse vom Forschungsbergwerk zum faktischen Endlager geworden. Allein im Jahr 1978 wurden mehr als 30.000 Fässer in die Asse eingelagert.

Seit 1988 wusste die GSF, dass an der Südflanke der Asse Grundwasser eindrang. Dadurch war die Stabilität des Grubengebäudes in Gefahr, die Asse drohte einzustürzen. Die GSF plante daraufhin eine Schließung nach Bergrecht: Die Abfälle sollten einfach in der Asse verbleiben, die vorhandenen Hohlräume mit Magnesiumchloridlösung geflutet werden. Dieses völlig verantwortungslose Konzept führte zu erheblicher Kritik in der Bevölkerung und in der Politik. 2008 wurde die Asse unter Atomrecht gestellt, ein Untersuchungsausschuss des Landtages befasste sich mit den Vorgängen in der Asse.

Rückholung beschlossen

Im Jahr 2009 wurde die Asse einem staatlichen Betreiber, dem Bundesamt für Strahlenschutz, übertragen und eine Diskussion über eine mögliche Rückholung der 126.000 Fässer aus dem Bergwerk begonnen. Mit der 'Lex Asse' hat der Bundestag 2013 das Bundesamt für Strahlenschutz verpflichtet, die Abfälle zu bergen, wenn dies radiologisch und sicherheitstechnisch möglich ist.

Nach dem leichtfertigen Umgang der privaten GFS mit den Problemen in der Asse war der Wechsel zu einem staatlichen Betreiber richtig. Er bedeutet aber auch, dass jetzt der Steuerzahler für die anfallenden Kosten – auch für die Rückholung des Atommülls – verantwortlich ist! Im Jahr 2011 gingen Schätzungen von Kosten in Höhe von bis zu 4 Milliarden Euro aus.

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