Die Förderung fossiler Ressourcen stoppen
In der gesamten Nordsee gibt es über 400 Ölbohrplattformen, einige davon in Küstennähe wie die Mittelplate, andere weiter entfernt. Die Öl- und Gasförderung trägt nicht nur zur Abhängigkeit unserer Gesellschaft von fossilen Brennstoffen bei, sondern stellt auch eine Bedrohung für die Meeresumwelt dar. Die Gewinnung von Öl und Gas kann unter anderem zum Absinken des Meeresbodens führen. Durch die Einleitung von sogenanntem „Produktionswasser", durch Bohrschlamm sowie durch das Abfackeln von Gas verschmutzen die Bohrinseln jeden Tag Meere und Luft. Jedes Jahr pumpen die Bohrinseln der Nordsee 200.000 Tonnen Chemikalien ins Wasser. 33 Millionen Tonnen Kohlendioxid und je rund 115.000 Tonnen Methan und Stickoxide gelangen in die Atmosphäre.
In der Wilhelmshavener Erklärung vom 15. Mai 2023 für den Schutz des Wattenmeeres wurde das Verbot der Öl- und Gasexploration und des Baus von Öl- und Gasförderanlagen innerhalb der Grenzen des Weltnaturerbes Wattenmeer erneut bestätigt. Der BUND fordert, dass dieses Verbot auch für Projekte gilt, die außerhalb des Weltnaturerbes liegen, dieses aber beeinträchtigen können. Projekte wie das Erdgasfördervorhaben von One Dyas vor Borkum widersprechen den Zielen des Klimaschutzes sowie des Naturschutzes und bergen erhebliche Risiken für den Nationalpark und das Weltnaturerbegebiet.
Bestehende, stillgelegte Anlagen (ehemalige Bohrplattform in der Leybucht) sind bis 2030 rückzubauen und die bislang wegen Förderinteressen aus dem Naturerbe-Gebiet ausgeschlossenen Flächen in das Schutzgebiet zu integrieren.
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Offshore-Ausbau begrenzen
Nach den derzeitigen Plänen von Bundesregierung und Netzbetreibern (z.B. NEP 2037/2045) sollen bis 2045 insgesamt 70 GW Offshore-Windstrom erzeugt und davon 53 GW über Kabelanbindungen aus der AWZ der Nordsee durch den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und niedersächsische Teilbereiche des Weltnaturerbe-Gebietes Wattenmeer, des RAMSAR-Gebietes und Biosphärengebietes angelandet werden.
Dies lehnt der BUND mit allem Nachdruck ab, da bereits bei wesentlich geringeren Ausbauzielen eine Verträglichkeit mit den gesetzlich festgeschriebenen Schutz- und Erhaltungszielen für Vogelarten infolge der Kabelanbindungen durch den Nationalpark nicht mehr gegeben ist. Hinzu kommen erhebliche Auswirkungen durch die Störung und Beeinträchtigung von Lebensräumen und Tierarten, insbesondere durch die Zunahme des Unterwasserlärms während der Bau- und Betriebsphase.
Bis heute werden auf den realisierten Kabeltrassen nur etwas mehr als 7 GW an Land transportiert. Der Großteil der Kabelanbindungen müsste noch durch den Nationalpark gebaut werden. Für den überwiegenden Teil der notwendigen Kabelanbindungen gibt es derzeit keine raumordnerische Regelung. Der BUND fordert deshalb die Abkehr von unrealistischen Ausbauzielen zur Offshore-Energiegewinnung in der AWZ und die Begrenzung des Ausbaus der hierfür notwendigen Kabelanbindungen auf ein für diesen hochsensiblen Lebensraum verträgliches Maß.
Bei jeglichen Ausbaumaßnahmen für Kabelanbindungen müssen die am wenigsten beeinträchtigenden Techniken eingesetzt werden, um die Folgewirkungen auf das Ökosystem soweit möglich zu verringern. Für einen weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie sind alle räumlichen Alternativen systematisch zu prüfen und die Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen des Nationalparks ist unbedingt zu gewährleisten.
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Carbon Capture and Storage bekämpfen
Carbon Capture and Storage (CCS) bezeichnet ein Konzept zur Endlagerung von Kohlendioxidemissionen. Dabei wird dieses aus Industrieabgasen mit hohem Energieaufwand ausgewaschen (Carbon Capture) und in fast flüssigen Zustand gebracht. Über Pipelines oder Schiffe wird das Kohlenstoffdioxid dann zu den Endlagerstätten transportiert. Dort wird das flüssige Gas mit hohem Druck unter die Böden verpresst, wo es in Endlagern Jahrtausende von der Atmosphäre isoliert bleiben soll (storage).
Als Endlagerstätten könnten saline Aquiferen und ausgebeutete Gas- oder Ölfelder einschließlich im Meeresboden in Betracht gezogen werden. Die Entwicklung dieser Technologie in Deutschland hätte massive Auswirkungen auf die Meeresumwelt durch den Bau von Pipelinesystemen, Zwischenspeichern und Terminals, aber auch durch die Verschmutzung und Zerstörung von Meereslebensräumen sowie die Verringerung ihrer natürlichen Senkenfunktion.
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Sackgasse LNG
LNG bedeutet Liquefied Natural Gas - also verflüssigtes Erdgas - und besteht zu rund 98 % aus Methan. Produziert wird es, indem Erdgas auf minus 161-164 °C gekühlt wird. Das Volumen wird so um das 600-fache verringert. Hier liegt einer der wenigen Vorteile von LNG: Es braucht wesentlich weniger Platz als Erdgas und kann somit ohne Pipelines in weit entfernte Länder geliefert werden.
Das LNG-Beschleunigungsgesetz sieht den Bau von LNG-Terminals (z.B. in Wilhelmshaven) und Pipelines in einem beschleunigten Verfahren und ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Umweltverbände können so ihre Aufgabe als Natur- und Klimaschützer nur erschwert wahrnehmen. Irreversible Schäden von sensiblen Ökosystemen sind nicht zu verhindern.
Der sinkende Erdgasverbrauch in Deutschland und Europa sowie die nicht ausgelasteten LNG-Terminals in Deutschland und in den Nachbarländern machen den Bau neuer Anlagen unnötig. Zudem stützt die Technologie die umweltschädliche Fracking-Industrie, die massive Schäden in Fördergebieten wie den USA verursacht.
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